Selbstständige: Karenzzeit auf 7 Tage verkürzt


Fortan kann ein Selbstständiger schon bei einer Krankheitsperiode von 8 Tagen Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Diese Maßnahme tritt zum 1. Juli 2019 in Kraft. Bisher musste die Arbeitsunfähigkeitsperiode mindestens 15 Tage betragen, um Krankengeld zu erhalten.


Schnellere finanzielle Unterstützung

Wenn ein Selbstständiger krank wird, wirft ihn das doppelt zurück: Zum einen ist er gezwungen, seine Arbeit niederzulegen, evtl. muss er sogar einen Ersatz bezahlen, und zum anderen erhält er nicht unmittelbar eine finanzielle Unterstützung. Aus diesem Grund hat die Föderalregierung bereits im Laufe des Jahres 2018 die Karenzzeit von 28 Tage auf 14 Tage gekürzt und zum 1. Juli 2019 auf 7 Tage:

  • Bei einer Arbeitsunfähigkeit zwischen 1 und 7 Tagen gibt es kein Krankengeld.
  • Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 8 Tagen gibt es Krankengeld ab dem 1. Tag.

Ab dem 1. Juli darf die Krankmeldung für Selbstständige nicht mehr rückwirkend ausgestellt werden. Die Bescheinigung wird ab dem Tag anerkannt, an dem sie vom Arzt datiert und unterschrieben wurde.

Abgabefrist und Verlängerung

Die Abgabefrist der Krankmeldung bei der Krankenkasse liegt fortan bei 8 Tagen statt bisher bei 15 Tagen. Falls die Krankheitsperiode verlängert wird, muss das Verlängerungsattest der Krankenkasse innerhalb von 48 Stunden zugesandt werden. Das Gleiche gilt bei einem Rückfall, d.h. wenn die Arbeit wiederaufgenommen wurde, jedoch innerhalb von 14 Tage wieder eine Krankheit eintritt.