Schwangerschaft: Diese Erstattungen gibt es
16.09.2025Für Schwangere und frisch gebackene Mütter gibt es eine Vielzahl von Untersuchungen, Tests und Beratungen. Dabei haben Sie bei zahlreichen Pflegeleistungen Anrecht auf Erstattungen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr sieht Erstattungen für verschiedene Untersuchungen und Pflegeleistungen vor, die Sie in Anspruch nehmen können, wenn Sie schwanger sind.
Ultraschall-Untersuchungen
Bei diesen Vorsorgeuntersuchungen wird per Ultraschall nachgeschaut, ob Ihr Baby gesund ist und ob es sich gut entwickelt. Die gesetzliche Krankenversicherung sieht vor, dass Sie einmal pro Trimester, also 3 Mal während der Schwangerschaft, eine Erstattung für eine Ultraschall-Untersuchung erhalten. Diese 3 Untersuchungen sind die „großen“ Untersuchungen, bei denen verschiedene Entwicklungsphasen des Babys untersucht werden:
- Der 1. Ultraschall wird bestenfalls zwischen der 10. und 14. Woche durchgeführt. Die Untersuchung ermöglicht es, den Fötus zum ersten Mal zu sehen, herauszufinden, wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist, den Geburtstermin zu errechnen und den Herzschlag zu hören. Bei diesem 1. Ultraschall kann auch bereits festgestellt werden, ob es sich um ein oder mehrere Babys handelt.
- Der 2. Ultraschall findet zwischen der 20. und 24. Woche statt. Dabei wird die Entwicklung des Fötus beobachtet und überprüft, ob sich Organe und Körperteile wie Hände, Füße und Gesicht normal bilden. Hier kann auch das Geschlecht des Babys erkannt werden.
- Der 3. große Ultraschall wird zwischen der 30. und 32. Schwangerschaftswoche gemacht. Der Arzt stellt fest, ob das Baby gut gewachsen ist, ob sich die Organe und Körperteile wie Hände und Füße weiterhin richtig entwickeln, aber auch, ob das Baby in der richtigen Position für die Geburt liegt.
Viele Gynäkologen sehen häufigere Ultraschall-Untersuchungen vor. Da die gesetzliche Krankenversicherung nur 3 Untersuchungen erstattet, kann es sein, dass die übrigen Kosten zu Ihren Lasten bleiben.
NIP-Test
Mit dem nicht invasiven Pränataltest (NIP-Test) kann festgestellt werden, ob Ihr Kind eventuell Trisomie 13, 18 oder 21 hat. Dazu wird Ihnen eine Blutprobe entnommen, anhand welcher festgestellt werden kann, ob bestimmte Chromosomenstörungen beim Baby vorliegen. Diesen Test können Sie ab der 12. Schwangerschaftswoche durchführen lassen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten: Für Sie bleibt ein Eigenanteil von 8,68 €. Wenn Sie Anrecht auf den VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Mehr haben, werden sogar alle Kosten übernommen.
Toxoplasmose
Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch Parasiten verursacht wird. Diese können bspw. durch Katzen übertragen werden, aber auch über verunreinigte Lebensmittel wie rohes Fleisch oder ungewaschenes Obst und Gemüse. Während die Infektion bei gesunden Erwachsenen meist symptomlos oder mit leichten grippeähnlichen Beschwerden verläuft, kann sie für das ungeborene Kind gefährlich werden.
War eine Frau schon einmal infiziert, ist sie immun und überträgt diese Immunität auch auf das Kind im Mutterleib. Ob Sie bereits Antikörper besitzen, können Sie gleich zu Beginn Ihrer Schwangerschaft durch einen Bluttest feststellen lassen.
Damit Sie bestmöglich geschützt sind, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für diesen und 2 weitere Toxoplasmose-Tests während der Schwangerschaft. So wird eine mögliche Neuinfektion rechtzeitig erkannt und behandelt.
Grippeimpfung
Der Hohe Gesundheitsrat empfiehlt die Grippeimpfung ausdrücklich für Schwangere. Damit Sie sich und Ihr ungeborenes Kind bestmöglich schützen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 40 % der Kosten für den Grippeimpfstoff.
Keuchhustenimpfung
Keuchhusten ist eine ansteckende Krankheit, von der Neugeborene und Säuglinge am häufigsten betroffen sind. Keuchhusten kann vor allem für Säuglinge sehr gefährlich sein. Daher wird Schwangeren empfohlen, sich dagegen impfen zu lassen, um sich und ihr Ungeborenes zu schützen. Die Mutter gibt ihre Antikörper außerdem beim Stillen an das Baby weiter, sodass es in seinen ersten Wochen davon profitieren kann. Schwangere können eine Erstattung für die Keuchhustenimpfung erhalten. Informieren Sie sich bei Ihrem Gynäkologen, ob er die Erstattung für die Impfung bei uns beantragen kann.
Zusätzliche Dienste
Eigenanteile von in Belgien anerkannten Impfstoffen können durch unsere Zusätzlichen Dienste erstattet werden – bis zu 30 € pro Jahr.
Begleitung einer Hebamme
Eine Hebamme steht Ihnen zu Hause mit Rat und Tat im Umgang mit Ihrem Neugeborenen zur Seite, hilft Ihnen bei anfänglichen Stillschwierigkeiten und kümmert sich um die richtige Nachsorge für Sie und Ihr Neugeborenes. Auf Wunsch der werdenden Eltern führen selbstständige Hebammen auch zusätzliche pränatale Vorsorgeuntersuchungen durch. Die Untersuchungskosten sowie die Begleitung der Hebamme vor, während und nach der Geburt werden vollständig durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet – eventuell bleiben die Anfahrtskosten der Hebamme zu Ihren Lasten. In der Regel wendet die Hebamme das DrittzahlersystemSystem, durch das ein Pflegeleistender (Arzt, Pflegerin usw.) oder Krankenhaus der Krankenkasse die Kosten direkt in Rechnung stellt. So muss der Patient die Arzthonorare und Krankenhauskosten nicht mehr vollständig vorstrecken, sondern zahlt nur seinen Eigenanteil und eventuelle Honorarzuschläge, d.h. die Kosten die er ohnehin tragen muss. Mehr an und rechnet die Kosten gleich mit uns ab.
Zusätzliche Dienste
Für weitere Beratungskosten, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden, sehen wir durch unsere Zusätzlichen Dienste eine Erstattung vor: bis zu 50 € pro Jahr, während der ersten beiden Lebensjahre Ihres Kindes.
Nachsorgeuntersuchung für die Mutter
Ca. 4 bis 6 Wochen nach der Geburt wird eine gynäkologische Nachuntersuchung durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob alles gut verheilt ist, und es werden mögliche Verhütungsmethoden besprochen und ggf. verschrieben. Für fachärztliche Untersuchungen sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine Erstattung vor. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet außerdem 20 % für gewisse verschreibungspflichtige Verhütungsmittel.
Zusätzliche Dienste
Unsere Zusätzlichen Dienste sehen eine Erstattung von 60 € pro Jahr oder 180 € alle 3 Jahre für Verhütungsmittel vor. Sie haben dabei die Wahl zwischen einer der folgenden Erstattungen (nicht kumulierbar): ärztlich verschriebene Verhütungsmittel,
- Präservative,
- verschreibungspflichtige Medikamente zur Behandlung von Endometriose,
- Teststreifen für einen Zykluscomputer,
- Verhütungs-Apps,
- Langzeitverhütungsmittel und -methoden (Spirale, Stäbchen oder Kurs „Sensiplan“).
Nachsorgeuntersuchungen für das Baby
Die ersten pädiatrischen Untersuchungen werden sofort nach der Geburt sowie am 3. Tag im Krankenhaus durchgeführt. In der Regel werden die Eltern gebeten, 1 bis 2 weitere Termine beim Kinderarzt im Laufe der ersten 6 Lebenswochen wahrzunehmen, um die Entwicklung fachärztlich zu betreuen. Für diese Untersuchungen sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine Erstattung vor, Sie zahlen lediglich einen Eigenanteil.
Zusätzliche Dienste
Solche und weitere Eigenanteile für Pflegeleistungen Ihres Kindes, für die auch seitens der gesetzlichen Krankenversicherung eine Erstattung vorgesehen ist, erstatten wir durch unsere Zusätzlichen Dienste, sobald sie den Betrag von 12,50 € pro Jahr übersteigen.
Perinatale Kinesitherapie
Während der Schwangerschaft dient die perinatale Kinesitherapie dazu, die werdende Mutter auf die Geburt vorzubereiten. Es werden Atemtechniken, Pressen sowie Sitz- und Liegepositionen geübt. Nach der Schwangerschaft dient die Behandlung dazu, die Geburt zu verarbeiten. Verletzte Muskelpartien sollen wieder aufgebaut und der Heilungsprozess somit beschleunigt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich an 9 perinatalen Behandlungen. Die Behandlungen können vor und/oder nach der Geburt stattfinden.
Mehr Informationen rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt finden Sie in unserer Broschüre „Rundum Eltern werden.“
Pflege vor und nach der Geburt
Wenn Sie einem unserer Hospitalia-Produkte angeschlossen sind, können Sie im Rahmen des Krankenhausaufenthalts bei der Geburt Ihres Kindes außerdem eine Erstattung Ihrer Eigenanteile erhalten. Je nach Produkt ist eine Erstattung bis zu 60 Tage vor und 180 Tage nach dem Aufenthalt vorgesehen. Diese bezieht sich auf Eigenanteile von Leistungen, die teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden – so auch für Vor- und Nachsorgeuntersuchungen und Kinesitherapie.
Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.
Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2
Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18.
Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629
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Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.