Pflegende Angehörige: Mehr Sicherheit beim Arbeitslosengeld
23.03.2026Einen Angehörigen zu pflegen, kostet Zeit und Kraft. Oft bedeutet das auch, beruflich kürzerzutreten oder ganz aufzuhören. Genau hier setzt eine neue, vorübergehende Regelung an: Pflegende Angehörige können weiterhin Arbeitslosengeld erhalten – auch wenn sie sich intensiv um einen nahestehenden Menschen kümmern. Die Maßnahme gilt seit dem 26. Februar 2026 und wurde rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 eingeführt. Ziel ist es, pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen und sie vor einem Ausschluss aus der Arbeitslosigkeit zu schützen.
Warum diese Maßnahme?
Seit Anfang 2026 drohte einigen pflegenden Angehörigen der Verlust ihres Arbeitslosengeldes. Um dem entgegenzuwirken, wurde vorübergehend auf den Ausschluss der Arbeitslosenunterstützung verzichtet. Die Reform ermöglicht es, sich um einen nahestehenden Menschen zu kümmern und gleichzeitig eine reduzierte Beihilfe zu erhalten. So werden die Rechte pflegender Angehöriger geschützt und ihre wichtige Rolle im Alltag anerkannt.
Was bedeutet das konkret?
Pflegende Angehörige:
- behalten ihr ArbeitslosengeldErsatzeinkommen, welches Arbeitslosen gezahlt wird. Mehr in Form einer reduzierten Beihilfe (29,27 € pro Tag),
- müssen in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen,
- sind für max. 12 Monate vor einem Ausschluss geschützt (bis spätestens 31. Dezember 2026).
Die Anerkennung als pflegender Angehöriger durch die Krankenkasse erleichtert den Zugang zu dieser Maßnahme.
Wer kann die Regelung nutzen?
Die Maßnahme richtet sich an:
- Personen mit einer Anerkennung als pflegender Angehöriger mit sozialen Rechten,
- Personen, die einen Angehörigen in einer der folgenden Situationen unterstützen:
- Palliativpflege,
- Pflege eines schwer kranken Haushalts- oder Familienmitglieds,
- Pflege eines Kindes mit einer Beeinträchtigung unter 21 Jahren.
Wie stellt man einen Antrag?
Der Antrag muss bei der zuständigen Auszahlungsstelle gestellt werden (Gewerkschaft oder Hilfszahlstelle für Arbeitslosengeld).
Pflegende Angehörige haben bis zum 31. Mai 2026 Zeit, einen Antrag einzureichen. Dieser kann auch rückwirkend den Zeitraum vom 31. Dezember 2025 bis zum 31. März 2026 abdecken. Die Auszahlungsstelle kümmert sich um die weiteren Schritte und ergänzt den Antrag mit den erforderlichen Bescheinigungen.
Unterstützung durch die Krankenkasse
Die Krankenkasse ist ein wichtiger Ansprechpartner. Die Mitarbeiter der Kontaktstellen und des Medizinischen Dienstes informieren und begleiten pflegende Angehörige bei allen Schritten.
Außerdem stellt die Krankenkasse die offizielle Anerkennung als pflegender Angehöriger mit Anrecht auf soziale Vorteile aus. Diese Anerkennung erleichtert den Zugang zur Maßnahme deutlich.
Welche Kriterien gelten?
Für die Anerkennung als pflegender Angehöriger müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der pflegende Angehörige:
- hilft unentgeltlich außerhalb eines beruflichen Kontextes,
- leistet mind. 50 Stunden pro Monat bzw. 600 Stunden pro Jahr Unterstützung,
- hat eine enge Beziehung (emotional oder geographisch) zur betreuten Person, bestätigt durch eine Ehrenwörtliche Erklärung.
- Die unterstützte Person:
- hat stark an Selbstständigkeit verloren,
- verfügt über eine Bescheinigung einer anerkannten Behörde.