Organspende: Legen Sie jetzt Ihren Willen fest


Jedes Jahr können zahlreiche Leben dank Organspenden gerettet werden. Doch trotzdem ist Organspende kein einfaches Thema. Viele Menschen haben sich wahrscheinlich noch nie damit auseinandergesetzt, weil es um eine Entscheidung nach dem eigenen Ableben geht. Dennoch – oder gerade deswegen – sollte man sich mit solchen Entscheidungen befassen, denn es stellt sich auch die Frage: Wenn Sie im Fall der Fälle ein Spenderorgan erhalten möchten, wären Sie im Gegenzug auch bereit, selbst ein Organ zu spenden?


Die Spender

Lebend-Organspende

Neben der Organspende nach dem Tod gibt es auch die Lebend-Organspende: In bestimmten Fällen kommt es vor, dass eine Organspende zu Lebzeiten des Spenders möglich ist. Die am häufigsten betroffenen Organe für solch eine Spende sind ein Teil der Leber oder eine Niere.

 

Organspende nach dem Tod

Verstorbenen Organspender dürfen alle Organe, ihr Gewebe und ihr Blut entnommen werden. Eine uneingeschränkte Entnahme von Körpergeweben kommt allerdings selten vor, da der Hirntod vor dem Herztod einsetzen muss, d.h. die Gehirnaktivität des Verstorbenen muss bereits erloschen sein, während sein Herz-Kreislauf-System noch künstlich erhalten wird, wenn der Verstorbene für eine Organtransplantation in Frage kommt.

„Wer schweigt, stimmt zu“

So lautet in Belgien das Gesetz in Bezug auf die Organspende. Jeder ist damit ein potenzieller Spender. Bevor die Organe eines Verstorbenen jedoch tatsächlich für eine Transplantation entnommen werden dürfen, müssen die Angehörigen als Letztes ihr Einverständnis geben, falls nicht eine ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person vorliegt.

 

Diese schwierige Entscheidung können Sie Ihrer Familie abnehmen, indem Sie selber Ihren Willen, Ihre ausdrückliche Zustimmung oder Verweigerung, zu Lebzeiten festlegen.

Zustimmung oder Verweigerung

MeineGesundheit

Nach der Registrierung auf dem Onlineportal MeineGesundheit.be erhalten Sie Zugriff auf Ihre medizinischen und administrativen Gesundheitsdaten. In der Rubrik Externe Links unter „MeineGesundheit“ gelangen Sie zur Website. Hier können Sie unter „Meine Organspende“ eigenständig jeweils Ihr Einverständnis erteilen oder die Verweigerung melden bezüglich:

  • der Organspende zur Transplantation
  • der Körpermaterialspende: – zur Transplantation
                                                   – zur Herstellung von Arzneimitteln
                                                   – zu wissenschaftlichen Forschungszwecken

Ihre Angaben müssen Sie mit „Meine Aussagen registrieren“ bestätigen. Sie können später Ihre Entscheidung in dem Onlineportal jederzeit auch wieder abändern.

 

Willenserklärung oder Patientenverfügung

Neben der selbstständigen Willensfestlegung auf dem Portal MeineGesundheit.be können Sie außerdem:

  • die Willenserklärung bei Ihrer Gemeinde beantragen;
  • die Willenserklärung durch Ihren Hausarzt beantragen lassen;
  • Ihren Willen in Ihrer Patientenverfügung hinterlegen.
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Auf unserer Webseite finden Sie ein Muster für eine Patientenverfügung, die Sie ausdrucken und ausfüllen können, in der Rubrik Verwandte Themen unter „Patientenrecht” finden Sie im Downloadbereich die „Patientenverfügung“.

 

Es ist ratsam, zwei gleichlautende Exemplare dieses Dokuments zu erstellen, von denen Sie eines für sich behalten und, wenn vorhanden, die von Ihnen bevollmächtigte Person eine Ausfertigung erhält. Eine Kopie kann zudem dem Hausarzt oder einem anderen Arzt zugestellt werden.