Organspende nach dem Tod: Ein Überblick


Die eigenen Organe zu spenden ist für viele Menschen ein heikles Thema, schließlich setzt dies den Gedanken voraus, dass man selbst verstorben ist. Es wird jedoch unterschieden zwischen lebenden Spendern und toten Spendern.


Der Spender

Toten Spendern dürfen alle Organe, ihr Gewebe und ihr Blut entnommen werden. Eine uneingeschränkte Entnahme von Körpergeweben kommt allerdings selten vor, da der Hirntod vor dem Herztod einsetzen muss, d.h. die Gehirnaktivität des Verstorbenen muss bereits erloschen sein, während sein Herz-Kreislauf-System noch künstlich erhalten wird.

Organentnahme nach Ableben

Wurde bei einem Patienten der Hirntod festgestellt, so muss in der Regel auch die künstliche Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems beendet werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verstorbene für eine Organtransplantation in Frage kommt.

 

Sollte kein Organspendeausweis vorliegen, so werden die verantwortlichen Ärzte um die Einwilligung der Angehörigen bitten. Anschließend werden alle erforderlichen Untersuchungen durchgeführt, einerseits um die Blutgruppe und die Gewebemerkmale des Verstorbenen zu bestimmten und andererseits um Infektionen und Begleiterkrankungen für den Empfänger auszuschließen.

 

Sollte alles in Ordnung sein, so nimmt das Krankenhaus Kontakt mit Eurotransplant auf, einer internationalen Vermittlungszentrale, die sich um die Verteilung der gespendeten Organe kümmert.

Organspendeausweis

„Wer schweigt, stimmt zu“ – so lautet in Belgien das Gesetz in Bezug auf die Organspende. Bevor die Organe jedoch entnommen werden dürfen, müssen die Angehörigen ihr Einverständnis geben.

 

Diese schwierige Entscheidung können Sie Ihrer Familie abnehmen, indem Sie Ihren Willen durch einen Organspendeausweis bekunden. Anhand eines entsprechenden Vordrucks können Sie sich ausdrücklich für oder gegen Organspende aussprechen und sowohl das Krankenhaus als auch Ihre Familie müssen Ihre Entscheidung akzeptieren. 

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Den ausgefüllten Vordruck müssen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung hinterlegen. Ihre Entscheidung können Sie natürlich jederzeit ändern.