Keine Deckung während des Reiseverbots


Der Konzertierungsausschuss hat beschlossen, nicht-essentielle Reisen zwischen dem 27. Januar und dem 1. März 2021 zu verbieten. Daher wurde auch die Deckung der dringenden Pflege im Ausland eingeschränkt.


Personen, die in diesem Zeitraum aus nicht-essentiellen Gründen verreisen, sind nicht durch unsere Deckung „Dringende Pflege im Ausland und Mediphone Assist“ abgesichert. Für essentielle Reisen kommt die Versicherung jedoch weiterhin auf.

Was gilt als essentielle Reise?

  • Reisen aus familiären Gründen, z.B. Besuch des Partners, des Kindes, wegen einer Beerdigung o.ä.
  • Reisen aus humanitären Gründen, z.B. um einer pflegebedürftigen Person zu helfen
  • Reisen aus beruflichen Gründen
  • Studieren im Ausland

 

Personen, die sich bereits vor dem 27. Januar 2021 im Ausland aufgehalten haben, sind ebenfalls noch abgedeckt. Dies gilt allerdings nur in einem Zeitraum von 3 Monaten.