Krankengeld für freiwillige Feuerwehrleute, Sanitäter und Zivilschutz-Freiwillige


Zum 1. Juli 2019 ändert sich die Berechnung des Krankengeldes für freiwillige Feuerwehrleute, Sanitäter und Mitarbeiter des Zivilschutzes. Bei einem Einkommen von mehr als 1.100,49 € pro Trimester haben diese Anrecht auf Krankengeld.


Berechnung auf Kommissionsbasis

Wenn die Entlohnung für freiwillige Feuerwehrleute, Sanitäter sowie Mitarbeiter des Zivilschutzes den Betrag von 1.100,49 € pro Trimester übersteigt, werden hierfür soziale Abgaben getätigt. Somit haben diese Personen Anrecht auf ein zusätzliches Krankengeld seitens der Krankenkasse. Dies gilt ab dem ersten Tag der Krankheit.

Beispiel

Der freiwillige Feuerwehrmann Peter hat im Jahr 2018 pro Trimester eine Auszahlung von 1.200 € seitens der Feuerwehr erhalten. Dies entspricht 4.800 € für das gesamte Jahr 2018. Am 2. Juli 2019 bricht er sich während eines Fußballspiels das Bein und ist 6 Wochen arbeitsunfähig.

Während seiner Krankheitsperiode hat Peter neben dem regulären Krankengeld, das ihm aufgrund seiner hauptberuflichen Tätigkeit ausgezahlt wird, zusätzlich Anrecht auf eine Entschädigung durch seine Arbeit als freiwilliger Feuerwehrmann. Er hat Anrecht auf einen zusätzlichen Tagessatz von 9,23 € (4.800 € : 312 Tage x 60 %) x 6 Tage pro Woche.