Globale Medizinische Akte nur noch elektronisch verfügbar


Die Regierung möchte auch im Gesundheitswesen die Digitalisierung kontinuierlich vorantreiben und den Papierverkehr reduzieren. Eine Maßnahme hierzu betrifft die Globale Medizinische Akte, die Ihr Hausarzt für Sie verwaltet.


System der Globalen Medizinischen Akte

Um Ihre Gesundheitsversorgung zu verbessern, verwaltet Ihr Hausarzt in der Regel eine Globale Medizinische Akte (GMA) für Sie. Dafür erhält der Hausarzt ein Honorar, das die gesetzliche Krankenversicherung vollständig übernimmt. Ihre GMA kann bis zu 2 Jahre gültig sein, je nach Zeitpunkt der Anfrage. Beispiel: Wenn Ihr Hausarzt am 1. Februar 2023 eine Globale Medizinische Akte für Sie eröffnet, bleibt diese bis Ende des darauffolgenden Jahres gültig – in diesem Fall also bis zum 31. Dezember 2024.

Vorteile für Patienten

Für Sie als Patient eröffnen sich neben der globalen Verwaltung Ihrer Gesundheitsakte auch andere Vorteile wie bspw. eine Reduzierung Ihres Eigenanteils bei einer Hausarztvisite oder bei Überweisung Ihres Hausarztes an einen Facharzt.

Honoraranfrage über eDMG

Seit dem 1. Januar 2021 sollen die Hausärzte das Honorar für die Verwaltung einer GMA nur noch auf elektronische Weise bei der Krankenkasse beantragen dürfen: über das System eDMG (DMG steht für „Dossier Médicale Globale“, auf Deutsch „Globale Medizinische Akte“).

Übergangszeit für Hausärzte

Um einen Nachteil für den Patienten zu vermeiden, wurden alle GMAs, deren Gültigkeit zum 31. Dezember 2020 abgelaufen sind, automatisch bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Ende 2021 waren allerdings noch immer 1200 Ärzte nicht an das elektronische System angeschlossen. Rund 150.000 Patienten hätten demzufolge am 1. Januar 2022 ihre GMA-Vorteile verloren. Aus diesem Grund wurde die Übergangsmaßnahme ein 2. Mal verlängert – bis zum 31. Dezember 2022.

Weitere Verlängerung bis Ende 2024

Ende 2022 wurde eine erneute automatische Verlängerung beschlossen. Für Patienten, die im Jahr 2021 und 2022 eine Erstattung durch die Krankenkasse für einen Besuch oder eine Konsultation bei ihrem Hausarzt erhalten haben, der ihre GMA verwaltet, wird diese für weitere 2 Jahre verlängert – bis zum 31. Dezember 2024.

Hinweis: Falls Sie als Patient Ihren Arzt gewechselt haben und dieser noch nicht das elektronische System der GMA anwendet, kann Ihre Akte jedoch nicht automatisch verlängert werden.