Erstattung von Generika eher verfügbar
06.03.2023Generika sind günstigere Alternativen zu Originalmedikamenten mit gleichem Wirkstoff. Dank eines Referenzerstattungssystems, das durch die gesetzliche Krankenversicherung angewandt wird, können generische Alternativen eher erstattet werden.
Monatliche Anwendung
Das Referenzerstattungssystem wird für Medikamenten-Wirkstoffe angewandt, für die es nach einer gewissen Zeit ein erstattungsfähiges Generikum gibt. GenerikaBilligere Alternative zu Markenmedikamenten, die aber aus den gleichen Bestandteilen zusammengesetzt sind und auch die gleiche Wirksamkeit aufweisen. dürfen eingeführt werden, wenn der Patentschutz eines Originalmedikaments ausläuft. Das ist derzeit nach 10 Jahren der Fall.
Seit dem 1. Januar 2023 prüft die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. monatlich, ob eine günstigere Alternative zum Originalmedikament auf dem Markt verfügbar ist. Vorher wurde dies nur vierteljährlich überprüft. Die regelmäßigere Prüfung trägt dazu bei, dass bereits im Folgemonat die ReferenzerstattungEin System, bei dem die Kostenbeteiligung der Krankenkasse an dem Originalmedikament reduziert wird, wenn ein günstigeres Generikum auf den Markt kommt. angewandt wird, was für Sie als Patient zu einer frühzeitigeren Preissenkung und somit zu Einsparungen beim Ankauf von Medikamenten führt.
Referenzcluster
In dem Fall, in dem ein Wirkstoff oder eine Wirkstoffkombination als Generikum verfügbar ist, eröffnet die gesetzliche Krankenversicherung ein sogenanntes Referenzcluster. Dank dieses Clusters sinken der Preis und die Erstattungsgrundlage um einen gewissen Prozentsatz:
- Senkung um 51,52 % für Arzneimittel der Kategorie A;
- Senkung um 44,75 % für andere erstattungsfähige Arzneimittel.
Ausnahmen
Bei der Anwendung des Systems der Referenzerstattung können für Arzneimittel mit komplexem Wirkstoff Ausnahmen gemacht werden, für die der Preis und die Erstattungsgrundlage nur um die Hälfte des Prozentsatzes gesenkt werden.
Seit dem 1. Januar 2023 ist eine solche Ausnahme aber nicht mehr möglich, wenn das Medikament einen erheblichen Mehrwert in Bezug auf die Verabreichungsform, die Sicherheit und/oder die Wirksamkeit hat.
Weitere Reduzierung bei „alten“ Medikamenten
Wenn ein Wirkstoff (oder eine Wirkstoffkombination) seit 12 Jahren erstattungsfähig ist, gilt es als „altes“ Medikament und der Preis und die Erstattungsbasis werden gesenkt.
Wenn ein Referenzcluster eröffnet wird, wird gleichzeitig geprüft, ob der Wirkstoff bereits als altes Medikament gilt. Wenn nicht, wird es nun gleichzeitig (und zeitlich vorgezogen) mit dem System der Referenzerstattung angewandt.