Erstattung für Transgender-Begleitung


Bei Transgendern stimmen die äußerlichen Geschlechtsmerkmale nicht mit ihrem gefühlten Geschlecht überein. In spezialisierten Zentren können Transgender psychosoziale und medizinische Unterstützung erhalten. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich an den Kosten.


Welche Kliniken sind anerkannt?

Aktuell hat das LIKIV mit 2 Zentren ein Abkommen geschlossen: dem CHU Lüttich und der Uniklinik Gent.

Wer kann sich an ein solches Zentrum wenden?

Sie können sich an eines dieser Zentren wenden, wenn Sie psychosoziale oder medizinische Hilfe in folgenden Bereichen suchen:

  • Geschlechtsidentität: die intime Wahrnehmung, die Sie von Ihrem Geschlecht haben.
  • Geschlechtsausdruck: die Art und Weise, wie Sie Ihr Geschlecht ausdrücken. Zum Beispiel durch Ihr Verhalten, Ihre Kleidung, den Tonfall in Ihrer Stimme, Ihre Körpersprache.
  • Geschlechtsdysphorie: Gefühle von Unbehagen oder Leid (sowohl körperlich als auch psychisch) aufgrund der Diskrepanz zwischen Ihrer Geschlechtsidentität und dem Geschlecht, dass Ihnen bei der Geburt zugewiesen wurden.

Wie hilft Ihnen das Zentrum konkret?

  • Das Zentrum
    • stellt gemeinsam mit Ihnen und ggf. mit Ihren Angehörigen eine vollständige Bewertung des Zwiespalts zwischen Ihrer Geschlechtsidentität oder Ihrem Geschlechtsausdruck und dem Ihnen zugewiesenen Geschlecht auf.
    • bestimmt, welche Behandlung vorzusehen ist.
  • Sie werden über bestehende geschlechtsangleichende Behandlungen informiert und beraten, insbesondere über hormonelle, medikamentöse und chirurgische Therapien. Sie werden über die Art dieser Behandlungen, die Einhaltung therapeutischer Maßnahmen ihrerseits, die erwarteten Wirkungen und Nebenwirkungen aufgeklärt.
  • Das Zentrum verschreibt, koordiniert und überwacht die geeigneten Behandlungen. Ihnen wird ggf. eine Psychoedukation zuteil. Diese soll Ihnen helfen, Schwierigkeiten in Ihrem täglichen Leben zu überwinden und Sie beim Prozess der Anerkennung des von Ihnen gefühlten Geschlechts unterstützen.
  • Das Zentrum begleitet Sie bei geschlechtsangleichenden Operationen. Es stellt alle notwendigen Kontakte her und organisiert die medizinische und psychosoziale Versorgung: Planung des präoperativen Gesprächs, Konsultationen mit dem Chirurgen, chirurgischer Eingriff usw. Es berät Sie zudem, wenn finanzielle Schwierigkeiten den chirurgischen Eingriff behindern.
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Um diese Aufgaben zu gewährleisten, verfügt das Zentrum über ein multidisziplinäres Team aus Ärzten, Psychologen, Sexologen, Sozialarbeitern und sogenannten Case-Managern (diese sind Ihre erste Anlaufstelle im Zentrum und koordinieren die verschiedenen Aspekte der Betreuung).

Zusätzliches Anrecht

Zusätzlich zu den Konsultationen der Ärzte des Zentrums und der medizinischen Versorgung haben Sie Anspruch auf eine Erstattung von:

  • Insgesamt 40 therapeutischen Sitzungen (Einzel-, Familien-, Gruppengespräche):
  • bis zu 30 Sitzungen, wenn Sie unter 16 Jahre alt sind
  • bis zu 25 Sitzungen, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind

Wenn vor dem Alter von 16 Jahren 30 Sitzungen beansprucht wurden, können nach dem 16. Geburtstag weitere 10 Sitzungen erstattet werden.

In einem Jahr können Sie maximal 8 Sitzungen in Anspruch nehmen, davon maximal 2 Familiensitzungen und maximal 2 Gruppensitzungen.

  • Ein präoperatives Gespräch, wenn eine geschlechtsangleichende Operation für Sie infrage kommt sowie ein postoperatives Gespräch nach diesem Eingriff.
  • Eine medikamentöse Behandlung vor Ihrem 21. Geburtstag, welche Gonadoliberin-Analoge (Hormonbehandlung) umfasst.

Was muss ich tun, um eine Erstattung zu erhalten?

Wenden Sie sich an eines der anerkannten Zentren. Das Zentrum prüft, ob Sie die Bedingungen für eine Kostenerstattung erfüllen und stellt den Antrag an die Krankenkasse. Wenn der Vertrauensarzt der Krankenkasse zustimmt, kann Ihre Betreuung im Zentrum beginnen.

Welche Kosten sind zu Ihren Lasten?

Sie zahlen wie üblich den gesetzlichen Eigenanteil, für jede anerkannte Leistung des Zentrums.