Covid-19-Auffrischungsimpfung für den Herbst


Seit dem 1. September 2022 sind die angepassten Impfstoffe von Moderna und BioNTech/Pfizer, die auch gegen die Omikron-Variante wirken, von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen. So wie die belgische Impfstrategie es vorsieht, werden diese mRNA-Impfstoffe ab dem 13. September im Rahmen der Auffrischungsimpfungen auch in Ostbelgien verwendet.


Auffrischungsimpfstrategie

Der erste bivalente Impfstoff, der sowohl vor dem ursprünglichen Virenstamm als auch vor der Omikron-Variante schützt, wurde nach der klinischen Erprobung nun durch die EMA zugelassen. Infolge dieser Zulassung wird auch die Deutschsprachige Gemeinschaft die Auffrischungsimpfung mit dem bivalenten Impfstoff ab Mitte September anbieten.

Persönliche Einladung

Die Personen, die eine Grundimmunisierung gegen Covid-19 oder eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die mindestens 3 Monate her ist, werden vom Ministerium der DG eine persönliche Einladung erhalten. Prioritär werden die Personen eingeladen, die im belgischen Krankenkassensystem als  immungeschwächte Menschen bekannt sind sowie alle Menschen ab 65 Jahre und die Pflegeleistenden des belgischen Gesundheitssystems. Anschließend werden alle Menschen ab 18 Jahre eingeladen, von den Älteren abwärts zu den Jüngeren.

Auf eigene Initiative

Kinder und  Jugendliche bis 18 Jahre werden vorerst nicht zu einer Auffrischungsimpfung eingeladen. Eine Ausnahme bilden Praktikanten, die in Pflegeeinrichtungen arbeiten und die jünger als 18 Jahre sind. Diese erhalten zwar keine persönliche Einladung, können sich aber bei der  Corona-Hotline unter der Rufnummer 0800 23 0 32 für eine Auffrischungsimpfung melden, wenn sie dies wünschen.

 

Wer nicht auf die persönliche Einladung warten möchte, kann sich jetzt schon bei Q-Vax unter dem Link https://www.qvax.be einschreiben und wird dann telefonisch kontaktiert, sobald ein Impfstoff zur Verfügung steht.

 

Personen, die sich bisher noch nicht haben impfen lassen, werden keine erneute Einladung mehr erhalten. Sie können sich jedoch jederzeit bei der Corona-Hotline für einen Impftermin melden.

Wirksamkeit der Auffrischungsimpfung

Alle von der EU zugelassenen Impfstoffe haben nach derzeitigem Kenntnisstand eine allgemeine Wirksamkeit von über 80 % und schützen somit in hohem Maße vor Covid-19, d.h. auch vor bedingten Krankenhausaufenthalten, schweren Krankheitsverläufen oder gar Tod.

 

Die Auffrischungsimpfung erhöht nachweislich den Schutz vor einer Infektion und einem schweren Krankheitsverlauf. Dies ist eine Feststellung des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten.

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Was ist neu?

Der neue, bivalente Impfstoff wird ausschließlich für die Auffrischungsimpfung eingesetzt, da er bisher nur zu diesem Zweck zugelassen wurde.

Zusätzliches Angebot: Grippeimpfung

Der Herbst naht und damit verbunden auch die Grippe. Sollte jemand sich gleichzeitig mit der Auffrischungsimpfung gegen Grippe impfen lassen wollen, so kann er seine Grippeimpfung mit zu seinem Termin bringen.

Den Grippeimpfstoff erhalten die Betroffenen in ihrer Apotheke. Laut Gutachten des Hohen Gesundheitsrates können die Impfungen gleichzeitig verabreicht werden. Die Grippeimpfung wird dann im anderen Arm injiziert als die Covid-19-Impfung.

 

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GovApp

Die gesamte Kommunikation zwischen den Behörden und dem Bürger, die bisher über SMS lief, wurde auf die sogenannte GovApp umgelenkt. Jeder Bürger ist eingeladen, die GovApp auf seinem Smartphone zu installieren (siehe News).