Beginnende Demenz: Kostenübernahme für Gedächtnis-Klinik


Gedächtnis-Kliniken sind die erste Anlaufstelle für Patienten mit beginnender Demenz und deren Angehörige. Dort werden grundlegende Fähigkeiten erlernt, die es dem Patienten ermöglichen, so lange wie möglich eigenständig zu bleiben. Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Erstattung vor.


An wen wenden sich Gedächtnis-Kliniken?

Sie richten sich an Patienten:

  • bei denen ein Facharzt eine beginnende Demenz diagnostiziert und
  • die mindestens 12 Monate lang weiterhin zu Hause oder bei einer nahestehenden Person leben können.

Was bieten Gedächtnis-Kliniken?

Gedächtnis-Kliniken bieten ein kognitives Rehabilitationsprogramm an, im Rahmen dessen dem Patienten Strategien beigebracht werden, mit denen er seine Defizite ausgleichen und bestimmte alltägliche Handlungen weiterhin ausführen kann (z.B. Verwendung von Gedächtnisstützen, Umgang mit Geld, Aufrechterhaltung der Hygiene usw.). Außerdem:

  • werden Angehörige geschult, die dem Patienten im täglichen Leben helfen können;
  • können Anpassungen in der Wohnung vorgenommen werden, die kognitive Schwierigkeiten ausgleichen (z.B. Anpassungen zur Förderung der Orientierung in der Wohnung, Beseitigung bestimmter Hindernisse usw.);
  • werden alle Beteiligten über die Demenz, ihren Verlauf und ihre Folgen informiert.

Was ist bei einer Erstattung zu beachten?

Die Behandlung in einer Gedächtnis-Klinik muss von einem Neurologen, Geriater oder Psychiater und möglicherweise auch vom Hausarzt des Patienten verschrieben werden. Die Verschreibung muss die Diagnose einer beginnenden Demenz erwähnen und den Facharzt nennen, der sie gestellt bzw. bestätigt hat.

Der Verschreibung muss eine Krankenakte beigefügt werden, die Folgendes umfasst:

  • die Ergebnisse aller Tests und Untersuchungen, die der Patient zur Formulierung der Diagnose durchlaufen hat, sowie
  • eine Kopie des Behandlungsplans, aus dem hervorgeht, dass der Patient die Voraussetzungen erfüllt, um sein Leben in seinem Zuhause für einen Zeitraum fortzusetzen, der sich bei Beginn des Rehabilitationsprogramms noch über mindestens 12 Monate erstreckt.

Der Patient muss sich an ein Zentrum wenden, das in der Liste der vom LIKIV anerkannten Referenzzentren aufgeführt ist. In Ostbelgien zählt die Klinik Sankt Josef in Sankt Vith zu den Referenzzentren.

Wie erhalten Betroffene die Erstattung?

Die Klinik muss prüfen, ob der Patient die Voraussetzungen erfüllt, um eine Kostenbeteiligung von seiner Krankenkasse zu erhalten. Dazu sendet das Klinikpersonal ein Antragsformular mit medizinischem Bericht an die Krankenkasse des Patienten.

Erst wenn die Krankenkasse zustimmt, kann die Behandlung übernommen werden. Der Patient zahlt dann nur seinen Eigenanteil für eine ambulante Rehabilitation pro Sitzung.

Die Diagnose und die Koordinierung der Behandlung durch ein Referenzzentrum umfassen allerdings nicht:

  • die Konsultationen bei einem Arzt des Zentrums;
  • Untersuchungen, die vom Zentrum angeordnet, aber nicht durch dieses durchgeführt werden;
  • die eventuelle medikamentöse Behandlung der Demenz.