Baldige Ausweitung des Drittzahlersystems


Um die Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung zu verbessern, wird das Verbot der Anwendung des Drittzahlersystems bald aufgehoben. Diese Maßnahme muss noch vollständig umgesetzt werden, soll aber Anfang 2022 in Kraft treten.


Was ist das Drittzahlersystem?

Wenn Sie einen Arzt oder Zahnarzt aufsuchen, zahlen Sie meistens das gesamte Honorar der Konsultation (plus eventuelle Zuschläge, wenn der Pflegeleistende dem Kassenabkommen nicht beigetreten ist) und die Krankenkasse erstattet ihnen einen Teil der Kosten. Außer eventuellen Zuschlägen bleibt somit nur ein Teil des gesetzlich festgelegten Honorars zu Ihren Lasten. Dieser Teil wird auch Eigenanteil genannt.

 

Dank des Drittzahlersystems wird dem Patienten ermöglicht, direkt nur diesen Eigenanteil (plus eventuelle Zuschläge) an den Pflegeleistenden zu zahlen. Der Pflegeleistende rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab, diese überweist ihm den Betrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Insgesamt erhält der Pflegeleistende sein gesamtes Honorar, der Patient muss den Kassenanteil aber nicht mehr vorstrecken.

Besserer Zugang zur Gesundheitsversorgung

Derzeit kann das Drittzahlersystem je nach Art der Leistungen und der Situation des Patienten entweder obligatorisch oder verboten sein, wobei es einige Ausnahmesituationen gibt. Bei Patienten, die Anrecht auf den Vorzugstarif haben, ist der Hausarzt beispielsweise verpflichtet, seine Konsultation über das Drittzahlersystem abzurechnen. Bei einem Patienten, der kein Anrecht auf den Vorzugstarif hat, darf der Hausarzt das Drittzahlersystem hingegen nicht anwenden, es sei denn, der Patient erfüllt eine der Ausnahmebedingungen (Bsp.: finanzielle Notlage). In diesem Fall kann der Hausarzt dann entscheiden, ob er das Drittzahlersystem anwendet oder nicht.

 

Um die Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung zu verbessern, arbeitet das LIKIV in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen momentan daran, das Verbot des Drittzahlersystems bald aufzuheben. Dabei soll die Anwendung des Drittzahlersystems fakultativ werden, das bedeutet, dass Sie als Patient das Recht haben, den Pflegeleistenden (Arzt, Zahnarzt usw.) zu bitten, das Drittzahlersystem anzuwenden. Der Pflegeleistende kann das allerdings jederzeit verweigern, es sei denn, es liegt eine Situation vor, in der die Anwendung des Drittzahlersystems verpflichtend ist.

 

Zurzeit werden die Gesetzestexte überarbeitet. Es ist aber ein vielseitiger Wunsch, dass diese Maßnahme Anfang Januar 2022 umgesetzt wird.

 

Wundern Sie sich also nicht, wenn Ihr Arzt ab nächstem Jahr nur einen geringen Betrag verlangt im Vergleich zu dem, was Sie sonst gezahlt haben. Ihr Pflegeleistender hat sich dann ganz einfach für die Anwendung des Drittzahlersystems entschieden.