Materialverleih der Freien

Für die Pflege zu Hause stellen wir verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Um Material auszuleihen, müssen Sie:

  • Mitglied unserer Krankenkasse sein
  • und mit Ihren Beitragszahlungen für die Zusätzlichen Dienste in Ordnung sein.
logo

Zusätzliche Dienste

Während der ersten 3 Monate ist der Verleih in der Regel kostenlos. Danach muss eine geringe Gebühr gezahlt werden. Die Leihdauer ist unbegrenzt.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht von Hilfsmitteln, die Sie bei uns ausleihen können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl sowie der Vermittlung von hier nicht aufgeführtem Material.

 

Material Monatliche Leihgebühr für das Jahr 2025

Gehhilfen

Gehgestell

5 €
Krücken für Kinder und Erwachsene (Paar) Kostenlos
Drei- oder Vierfußkrücken (pro Stück) 5 €
Achselstützen (Paar) Kostenlos

Hilfe für Bad und WC

Toilettenstuhl (Behälter muss separat gekauft werden) 5 €
Toilettenstütze 5 €
Toilettenerhöher Kann lediglich gekauft werden, Kaufpreis auf Anfrage
Badewannensitz 5 €
Duschhocker 5 €

Medizinische Geräte

Blutdruckmesser 5 €
Urin-Wecker (Matte muss separat gekauft werden) 5 €
Abpumpgerät (Behälter muss separat gekauft werden) 5 €
Inhaliergerät (Maske muss separat gekauft werden) 5 €

Rollstühle und Therapieräder

Rollstuhl (mit Bein- oder Fußstützen) 5 €
Rollator 5 €
Hometrainer 5 €
Pedalo 5 €

Bettzubehör

Bettdeckenheber 5 €
Bettgalgen (freistehend) 5 €
Kompressor für Spezialluftmatratze (Luftmatratze muss separat gekauft werden) 5 €
Spezialkissen (Gel oder Wasser) 5 €

 

logo

Wenn es sich nicht um eine vorübergehende Ausleihe handelt, sondern um dauerhaft benötigte Mobilitätshilfen (individuell angepasste oder motorisierte Rollstühle, Gehhilfen, Anti-Dekubitus-Kissen usw.), ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben zuständig. Wir achten darauf, dass betroffene Mitglieder ggf. rechtzeitig informiert werden und unterstützen sie bei der Antragstellung.

Elektrisch verstellbare Krankenbetten

Für den Verleih von elektrisch verstellbaren Betten haben wir eine Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz vereinbart. Das Rote Kreuz stellt bei Bedarf die Betten zur Verfügung. Während der ersten 3 Monate erstatten wir die vollständige Leihgebühr. Ab dem 4. Monat bleibt ein Eigenanteil von 0,30 € pro Tag zu Ihren Lasten.

Inkontinenzmaterial

Wir vermitteln Mitgliedern, die an einer Inkontinenz leiden, Inkontinenzmaterial zu einem günstigen Preis. Informieren Sie sich in einer unserer Kontaktstellen.

Kinetec – Trainingsroboter

Nach einem chirurgischen Eingriff am Knie erhält der Patient von manchen Kliniken leihweise einen Trainingsroboter, auch Kinetec genannt. Wir erstatten die Leihgebühr zu 50%, mit einem Höchstbetrag von 100,00 € pro Mietvertrag.

Miete außerhalb der DG oder Besonderheiten

Wenn Sie außerhalb der DG wohnen und nicht die Möglichkeit haben, sich das Material in einer unserer Kontaktstellen zu besorgen, oder wenn Sie Material benötigen, welches wir nicht anbieten (z.B. XXL-Rollstuhl), dann erstatten wir die Leihgebühr zu 50%, mit einem Höchstbetrag von 100,00 € pro Mietvertrag.

Hausnotrufgeräte

  • Wie funktioniert ein Hausnotrufgerät?

    Die Hausnotrufanlage besteht aus einem Sendegerät, das im Haus an einem Festnetzanschluss für gewöhnliche Telefone angebracht wird, und einem Handsender, den die hilfsbedürftige Person ständig bei sich trägt. Der Handsender kann über eine Distanz von 300 m zum Sendegerät Alarm auslösen.

     

    Das Sendegerät verfügt über ein hochempfindliches Mikrofon, sodass es meist möglich ist, selbst aus einem entfernten Zimmer mit der Zentrale zu sprechen. Je nach Vorfall werden unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet:

    • Falls es sich nicht um einen medizinischen Notfall handelt, wird die vorher angegebene Kontaktperson informiert, damit diese nach der bedürftigen Person sehen kann. Es können mehrere Bezugspersonen angegeben werden, die nacheinander kontaktiert werden, bis tatsächlich jemand erreicht wird.
    • Falls es sich um einen medizinischen Notfall handelt, wird unverzüglich der Rettungsdienst informiert. Die Angehörigen werden anschließend über die eingeleiteten Maßnahmen benachrichtigt.

    Antrag

    Hausnotrufgeräte können beim ÖSHZ der Wohngemeinde beantragt werden. Die ÖSHZ stellen die Geräte gegen eine monatliche Leihgebühr zur Verfügung.

logo

Zusätzliche Dienste

Unseren Mitgliedern erstatten wir bis zu 10,00 € pro Monat für die Leihgebühren eines Hausnotrufgeräts. Für Schwerpflegebedürftige sehen wir (nach Beteiligung der Gemeinden und der ÖSHZ) die vollständige Kostenübernahme vor.