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Gründe eines unerfüllten Kinderwunsches
Wenn ein Paar über einen längeren Zeitraum versucht, schwanger zu werden, aber der Kinderwunsch weiterhin unerfüllt bleibt, kann das viele Gründe haben: harmlose und veränderbare bis hin zu schwerwiegenderen und nicht direkt beeinflussbaren.
Beeinflussbare Faktoren
Zu den beeinflussbaren Faktoren zählen:
• ungesunde Ernährung;
• fehlende Nährstoffe;
• mangelnde Bewegung;
• starker emotionaler Stress und psychische Belastung;
• extreme körperliche Anstrengungen;
• Übergewicht;
• usw.Wenn der Kinderwunsch bei den ersten Malen nicht erfüllt wird, verzweifeln Sie nicht sofort. Einige sind in ihren eigentlich fruchtbaren Jahren von einer zeitweisen Unfruchtbarkeit betroffen. Die natürliche Fruchtbarkeit kann sich allerdings von selbst wieder einpendeln oder – je nach Fall – durch eine Anpassung des Lebensstils wie gesünderer Ernährung, Stressabbau oder Vermeidung von Genussmitteln (Tabak, Alkohol usw.) wiedererlangt werden. Auch eine strengere Zyklusüberwachung, der Ausgleich von fehlenden Nährstoffen oder Hormonbehandlungen können den Kinderwunsch doch noch wahr werden lassen.
Einer der häufigsten Gründe für Unfruchtbarkeit ist die Ansteckung mit Chlamydien. Bei Frauen können diese Bakterien z.B. zu einem Eileiterverschluss führen. Bei Männern ist es möglich, dass die Erreger eine Entzündung von Nebenhoden und Prostata hervorrufen, wodurch Fruchtbarkeit bzw. Zeugungsfähigkeit beeinflusst werden können. Werden die Chlamydien früh genug erkannt und richtig behandelt, dauern die Fruchtbarkeitsschwierigkeiten generell nur über einen gewissen Zeitraum an und verschwinden wieder.
Nicht beeinflussbare Faktoren
Neben den Faktoren, auf die wir einen Einfluss nehmen können, gibt es auch Faktoren, die leider nicht in unserer Macht stehen und die sich nicht direkt beeinflussen lassen:
• Krebserkrankung;
• Strahlen- oder Chemotherapie;
• Endometriose;
• frühzeitige Wechseljahre bei Frauen;
• geringe Spermienproduktion und -qualität bei Männern;
• organische Störungen;
• Hormonstörungen;
• Genetik;
• usw.
Fruchtbarkeitsbehandlungen
Wenn der Lebensstil schon angepasst und andere Behandlungsansätze ausgeschöpft wurden, der Kinderwunsch aber weiter unerfüllt bleibt, bietet eine künstliche Befruchtung eine mögliche Perspektive. Es gibt verschiedene Verfahren, die wieder Hoffnung auf eine Schwangerschaft geben können. Die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr sieht z.B. unterschiedliche Erstattungen für die Medikamente vor, die entsprechend der jeweiligen Behandlungsmethode bei der Empfängerin angewandt werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Gynäkologen, wo es anerkannte Krankenhäuser für Fruchtbarkeitsbehandlungen gibt.
Behandlungsmethoden
- In-vitro-Fertilisation (IVF): Hierzu erfolgt eine Befruchtung der Eizellen der Frau mit den Spermien des Mannes „außerkörperlich“. War die Befruchtung erfolgreich,
werden diese in die Gebärmutter der Frau eingesetzt. - Eizellen-Spende: Frauen können anderen Frauen reife Eizellen spenden. Es wird versucht, die entnommenen Eizellen mit der Samenabgabe des Partners zu befruchten. Ist dies erfolgreich, werden der Frau mit Kinderwunsch die bereits befruchteten Eizellen eingepflanzt.
- Stimulation der Follikelentwicklung: Bei dieser Methode werden die Eizellen anhand verschiedener Wirkstoffe zur vermehrten Produktion angeregt. Durch die Stimulation soll die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft erhöht werden.
- Die intrauterine Insemination (IUI): Die Intrauterine Insemination wird auch als „assistierte“ Befruchtung bezeichnet. Bei dieser Behandlungsmethode wird eine aufbereitete Spermienprobe des Partners in die Gebärmutter der Partnerin am Tag ihres Eisprungs eingeführt.
Geben Sie nicht auf! Lassen Sie sich beraten, welche Behandlungsmethode für Sie in Frage kommt.
Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Erstattung für die Medikamente vor, die im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung benötigt werden. Die Erstattung erfolgt nur über eine vom LIKIVLandesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (frz. INAMI, fläm. RIZIV). Das LIKIV verwaltet im Rahmen der belgischen Sozialgesetzgebung die Versicherung für Gesundheitspflege und für Geldleistungen (Ersatzeinkommen im Falle von Arbeitsunfähigkeit). Das LIKIV kontrolliert die Krankenkassen und die Pflegeleistenden (Ärzte, Pflegerinnen usw.). Mehr anerkannte Kinderwunschklinik. Dort werden auch die Medikamente bezogen.
Die im folgenden aufgeführten Erstattungen beziehen sich nur auf die Medikamente, die im Rahmen der Behandlungen angewandt werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Gynäkologen, wo es anerkannte Krankenhäuser für Fruchtbarkeitsbehandlungen gibt und welche Kosten auf Sie zukommen können.
Pauschale In-vitro-Fertilisation (IVF)
Für die Medikamente, die im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation verwendet werden, ist eine pauschale Erstattung von 920,00 € pro Behandlung vorgesehen. Maximal 6 Versuche sind möglich, die mit der Anzahl Behandlungszyklen für eine Eizellen-Spende kumuliert werden.
Pauschale Eizellen-Spende
Für die Medikamente, die bei der Empfängerin im Rahmen einer Eizellen-Spende verwendet werden, ist eine pauschale Erstattung von 99,00 € pro Behandlung vorgesehen. Maximal 6 Versuche sind möglich, die mit der Anzahl Behandlungszyklen für eine IVF kumuliert werden.
Pauschale Follikelstimulation oder intrauterine Insemination (IUI)
Für die Medikamente, die bei der Patientin im Rahmen einer Follikelstimulation oder einer intrauterinen Insemination verwendet werden, ist eine Pauschale von 270,00 € pro Behandlung vorgesehen. Maximal 6 Versuche pro Methode werden erstattet.
Erstattungsbedingungen
Bevor das Anrecht auf eine Erstattung für Fruchtbarkeitsbehandlungen möglich ist, muss die jeweilige Behandlung zuvor vom VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. Mehr genehmigt werden, was nur möglich ist, wenn:
- die Behandlung in einem vom LIKIV anerkannten Krankenhaus stattfindet;
- die erstattungsfähigen Medikamente von einem Gynäkologen verschrieben werden, der einem solchen anerkannten Krankenhaus angeschlossen ist;
- die Patientin unter 43 Jahre alt ist;
- die Maximalanzahl der erstattungsfähigen Pauschalen bzw. Behandlungszyklen noch nicht erreicht wurde.
Weitere Erstattung durch Hospitalia
Versicherte der Krankenhausversicherungen Hospitalia oder Hospitalia Plus können eine Erstattung der Eigenanteile erhalten, die im Rahmen der gesetzlichen Kostenbeteiligung zu ihren Lasten bleiben.
Alle 6 Behandlungszyklen aufgebraucht?
Wenn die gesetzliche Erstattung der Behandlungszyklen aufgebraucht ist, erstattet Hospitalia Plus weitere Versuche: bis zu 1.000 € pro Krankenhausaufenthalt für Honorare, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden.
Kein Einzelzimmer in der Tagesklinik!
Eine künstliche Befruchtung gleich welcher Art wird in der Regel während eines Aufenthalts in der Tagesklinik durchgeführt. Achten Sie bei der Zimmerwahl darauf, ein Mehrbettzimmer zu wählen.
Entscheiden Sie sich für ein Einzelzimmer, sieht Hospitalia Plus keine Erstattung der Honorarzuschläge vor.
Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.
Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2
Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18.
Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629
Beschwerden: Beschwerden können gerichtet werden an info@freie.be oder an den Beschwerdemanager von MLOZ Insurance (complaints@mloz.be) oder an den Ombudsmann der Versicherungen (info@ombudsman-insurance.be).
Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.
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