Bei bestimmten Erkrankungen sehen wir im Rahmen unserer Zusätzlichen Dienste eine Erstattung für eine Bienenstocklufttherapie vor.

 

Bei dieser besonderen Therapie wird Luft aus einem Bienenstock inhaliert. Diese ist reich an natürlicher Luftfeuchtigkeit sowie an Stoffen wie Propolis und Wachs. Ihnen werden u.a. desinfizierende, entspannende und schleimlösende Eigenschaften zugeschrieben.

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Zusätzliche Dienste

Wir erstatten eine Bienenstocklufttherapie einmalig mit 100,00 € pro Person.

 

Bedingungen

Eine Erstattung ist möglich, wenn Sie an einer der folgenden Krankheiten leiden:

  • Asthma,
  • Bronchienbeschwerden,
  • Geruchs‐ und Geschmacksstörungen,
  • Migräne,
  • Schlafstörungen,
  • Stress.

Die Erstattung erfolgt bei einer kontinuierlichen Teilnahme an den Sitzungen und auf Grundlage der ärztlichen Zustimmung, die auf dem Antrag auf Erstattung (siehe Downloadbereich) vom Arzt vermerkt sein muss.

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In seltenen Fällen kann eine allergische Reaktion auf Stockluft auftreten. Daher werden die Teilnehmer im Vorfeld individuell durch einen Arzt untersucht. Dieser legt auch die Anzahl der Behandlungen fest.

 

Die Stockluftinhalation ist zwischen Mai und September möglich.