Ein Krankenhausaufenthalt ist oft mit hohen Kosten verbunden. Hospitalia ist ein Basisschutz, der optimal für die Kosten im Zwei- oder Mehrbettzimmer aufkommt. Für den Anschluss gibt es keine Altersbeschränkungen.
Hospitalia als Basisschutz
- Erstattung der Kosten bis zu 25.000,00 € pro Jahr
- Erstattung der Pflegekosten bis zu 30 Tage vor und 90 Tage nach Ihrem Krankenhausaufenthalt
- Erstattung ab dem 1. Tag Ihrer Hospitalisierung
- Erstattung ebenfalls für Aufenthalt in der Tagesklinik
- Bis zu 7.000,00 € /Jahr für ambulante Pflegekosten im Falle einer schweren Krankheit (Option Garantie für Schwere Krankheiten)
Alle Leistungen
Anzahlung
Sofortige Erstattung der gesetzlichen Anzahlung.
Krankenhausaufenthalt in Belgien: Erstattung nach Zimmerwahl
Mitgliedern des Basisschutzes Hospitalia empfehlen wir die Wahl eines Zwei- oder Mehrbettzimmers während Ihres Krankenhausaufenthalts, um eine höchstmögliche Erstattung der Kosten zu garantieren. Dennoch sieht Hospitalia ebenfalls einige Kostenbeteiligungen bei Wahl eines Einzelzimmers vor:
Einzelzimmer
Zwei- oder Mehrbettzimmer
Übersicht der Leistungen nach Zimmerwahl |
Franchise
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Zimmerkosten
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Honorare
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MedikamenteVollständige Erstattung, falls Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung, sonst je nach Zimmerwahl:
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Implantate, Prothesen, nicht implantierbares MaterialVollständige Erstattung, falls Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung, sonst je nach Zimmerwahl:
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Stützstrümpfe
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Aufenthaltskosten weiterer PersonenBegleitkosten der Eltern (für Kinder unter 19 Jahre):
Organspenderkosten: Erstattung der Aufenthaltskosten des freiwilligen Organspenders während des Krankenhausaufenthaltes des Empfängers |
Dringende Transporte zum Krankenhaus (100-Dienst)500,00 € /Jahr |
Zusätzliche Unterstützung
Setzen Sie sich mit der Unterstützungszentrale von MLOZ Insurance in Verbindung unter 02 560 47 88 |
* In bestimmten Fällen, je nach Schwere der medizinischen Situation und der Höhe der Eigenbeteiligung, kann eine zusätzliche Pauschalerstattung höchstens 1x pro Jahr ausgezahlt werden.
Erstattung der Leistungen vor und nach einem Krankenhausaufenthalt
Die Erstattungen gelten ausschließlich für belgische Leistungen.
Während 30 Tagen vor dem Aufenthalt:
- Gesetzliche Eigenanteile der Pflege- und Honorarkosten
- Honorarzuschläge (bis zu 100 % des gesetzlichen Tarifs)
- Notaufnahme: Gesetzliche Eigenanteile sowie Honorarzuschläge (bis zu 100 % des gesetzlichen Tarifs)
- Alle Eigenanteile erstattbarer Medikamente
Während 90 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt:
- Gesetzliche Eigenanteile der Pflege- und Honorarkosten
- Honorarzuschläge (bis zu 100 % des gesetzlichen Tarifs)
- Alle Eigenanteile erstattbarer Medikamente
- Schienen auf ärztliche Verordnung bis zu 50,00 €
- 20 Sitzungen: Kinesitherapie, Physiotherapie oder Rehabilitation für Herzpatienten
Genesungsaufenthalte in einer anerkannten belgischen Einrichtung:
7,50 € pro Tag während maximal 15 Tagen pro Jahr.
Andere Aufenthalte
Tagesaufenthalt: In Belgien entspricht die Erstattung derjenigen für Krankenhausaufenthalte. Um unnötige Mehrkosten zu vermeiden, wählen Sie immer ein Zwei- oder Mehrbettzimmer.
Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik: Entspricht der Erstattung für klassische Krankenhausaufenthalte, jedoch begrenzt auf 10 Tage pro Jahr und keine Erstattung der Leistungen vor und nach dem Aufenthalt. Unsere Zusätzlichen Dienste sehen ebenfalls eine Erstattung bei Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik vor.
Aufenthalt in der Geriatrie oder in einem Rehabilitationszentrum: Entspricht der Erstattung für klassische Krankenhausaufenthalte, jedoch begrenzt auf 50 Tagen pro Jahr und keine Erstattung der Leistungen vor und nach dem Aufenthalt.
Krankenhausaufenthalt im Ausland
Hospitalia erstattet bis zu 200,00 € pro Tag für anfallende Kosten, wenn eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist. Die Erstattung durch Hospitalia erfolgt nach Zahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung und den Dienst “Dringende Pflege im Ausland”.
Die Erstattung ist für bestimmte Abteilungen (z.B. Psychiatrie, Geriatrie) auf eine bestimmte Anzahl Tage begrenzt, so wie es für einen Krankenhausaufenthalt in Belgien vorgesehen ist.
Für Tagesaufenthalte im Ausland ist keine Erstattung vorgesehen.
Geburt in einem Geburtshaus oder zu Hause
Hospitalia zahlt eine einmalige Pauschale von 300,00 € für die Kosten der Geburt (Aufenthaltskosten, Arzthonorare, …) sowie die Pflegekosten während 30 Tagen vor und 90 Tagen nach der Geburt.
Zusatz “Garantie für schwere Krankheiten”
Beim Anschluss an Hospitalia haben Sie die Möglichkeit die „Garantie für schwere Krankheitenoptional zu Hospitalia, Hospitalia Medium oder Hospitalia Plus“ abzuschließen. Dadurch erhalten Sie bei bestimmten schweren Erkrankungen eine zusätzliche Kostenübernahme für Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt stehen. Dabei können bis zu 7.000,00 € pro Jahr erstattet werden.
Gut zu wissen
Dieser freiwillige Zusatz ist sehr interessant, da die Prämien niedrig sind (zwischen 0,30 € und 2,12 € je nach Alter), die Leistungen jedoch hoch. Wenn Sie sich entscheiden, diese Option nicht abzuschließen, gilt die Wahl auch für Ihre Angehörigen. Wenn Sie sie später aktivieren möchten, können Sie dies nur bis zum Alter von 65 Jahren tun.
Monatliche Prämien
Die Garantie für schwere Krankheiten ist in den folgenden Prämien bereits inbegriffen.
Alter | Normale Prämie | Erhöhte Prämien (nur bei Eintragung nach dem 46. Lebensjahr) Alter zum Zeitpunkt der Eintragung |
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Ohne Zuschlag |
46 – 49+ 5 % |
50 – 54+ 10 % |
55 – 59+ 50 % |
60 – 70+ 70 % |
71 – 75+ 80 % |
Ab 76+ 90 % |
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unter 18 | 4,32 € | ||||||
18 – 24 | 5,63 € | ||||||
25 – 49 | 12,07 € | 12,63 € | |||||
50 – 59 | 14,90 € | 15,58 € | 16,27 € | 21,77 € | |||
ab 60 | 32,24 € | 33,74 € | 35,25 € | 47,30 € | 51,20 € | 56,33 € | -- € |
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Wie kann ich mich einem der Hospitalia-Produkte anschließen?
Sie können sich für eines der Hospitalia-Produkte versichern lassen, insofern Sie mit der Beitragszahlung für die Zusätzlichen Dienste in Ordnung sind. Es bestehen folgende Altersgrenzen für einen Anschluss:
Produkt Altersgrenze Hospitalia – Hospitalia Medium 65 Jahre Hospitalia Plus 65 Jahre Garantie für schwere Krankheiten 65 Jahre Hospitalia Kontinuität 65 Jahre Sie müssen ebenfalls die Personen anschließen, die zu Ihren Lasten in der gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen sind, es sei denn, diese sind bereits durch eine gleichwertige Versicherung gedeckt.
Antrag
Wenn Sie versichert werden möchten, müssen Sie folgende 2 Formulare ausfüllen:
- den Antrag auf Mitgliedschaft SMA-Produkte (pro Haushalt, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen)
- einen medizinischen Fragebogen (pro Person)
Diese finden Sie im Downloadbereich unserer Website. Sind Sie im Online Büro registriert, können Sie die Dokumente dort auch mit Ihren Daten vorausgefüllt herunterladen. Falls notwendig, sind die Mitarbeiter unserer Kontaktstellen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Dokumente behilflich.
Ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind können Sie mittels des Antrags für SMA-Produkte versichern. Ein medizinischer Fragebogen ist nicht erforderlich, insofern Ihr Neugeborenes (oder Ihr adoptiertes Kind unter 3 Jahren) innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt oder der Adoption eingetragen wird.
Wozu dient der medizinische Fragebogen?
Auf Grundlage des medizinischen Fragebogens und eventueller zusätzlich angefragter Informationen, entscheidet der Medizinische Berater von MLOZ Insurance, ob für die Aufnahme in die Krankenhausversicherung eventuell eine Einschränkung gilt. Sie werden schriftlich darüber benachrichtigt, ob Sie mit oder ohne Einschränkung in unsere Krankenhausversicherung aufgenommen werden. Wird eine Einschränkung festgelegt, werden im Falle eines Krankenhausaufenthaltes in direkter Verbindung mit der bestehenden Krankheit, die Zimmer- und Honorarzuschläge im Einzelzimmer NICHT erstattet. Bei Aufenthalt im Zweibett- oder Mehrbettszimmer gilt keine Einschränkung.
Wartezeit
Bei den Leistungen der Krankenhausversicherung besteht eine Wartezeit von 6 Monaten. Diese beginnt ab dem ersten Anschlusstag. Unter gewissen Bedingungen kann die Wartezeit aufgehoben werden:
- Neue Mitglieder, die belegen können, dass sie bis zum Tag des Anschlusses seit 6 Monaten bei einer gleichwertigen Krankenhausversicherung angeschlossen waren, werden von der Wartezeit befreit.
- Neugeborene und adoptierte Kinder (unter 3 Jahre) werden beim Anschluss automatisch ohne Wartezeit aufgenommen, insofern die Wartezeit der Eltern beendet ist.
- Falls Sie Opfer eines Unfalls wurden, übernimmt unsere Versicherung auch während der Wartezeit die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt, der in direkter Verbindung mit dem Unfall steht. Die Erstattung erfolgt nach Beurteilung des Medizinischen Beraters von MLOZ Insurance.
Wartezeit für Schwangere
Sind Sie zum Zeitpunkt Ihrer Eintragung schwanger, so gelten für Sie besondere Regelungen für die Kostenübernahme des Krankenhausaufenthalts:
während der ersten 6 Monate
Es ist keine Kostenübernahme möglich, es sei denn, Sie wurden vollständig von der Wartezeit befreit. In diesem Fall erfolgt die Kostenübernahme mit Ausnahme der Zimmer- und Honorarzuschläge im Einzelzimmer;
vom 7. bis zum 9. Monat
Es werden keine Zimmer- und Honorarzuschläge im Einzelzimmer erstattet.
ab dem 10. Monat
Normale Kostenübernahme
Auch hier gilt: Neue Versicherte, die bei ihrer vorherigen Krankenkasse einer gleichwertigen Krankenhausversicherung angeschlossen waren, müssen keine Wartezeit absolvieren, insofern sie am Datum der Geburt mindestens 9 Monate an die Krankenhausversicherung angeschlossen sind.
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Wie erhalte ich eine Erstattung durch Hospitalia?
Sie müssen einen Antrag auf Erstattung Hospitalia bei uns einreichen. Diesen erhalten Sie auf unserer Website, in unseren Geschäftsstellen oder vorausgefüllt im Online Büro. Dem Antrag müssen Sie die Krankhausrechnung beifügen.
Gut zu wissen
Sie können bereits eine Erstattung der Krankenhausanzahlung bei uns beantragen. Fügen Sie in diesem Fall dem Erstattungsantrag die Quittung der Anzahlung bei. Dies gilt nicht, wenn Sie eine Einschränkung haben – reichen Sie in diesem Fall den Antrag auf Erstattung erst bei Erhalt der Krankenhausrechnung ein.
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Ich habe eine Einschränkung für ein bestehendes Leiden, was nun?
Diese Einschränkung bezieht sich nur auf die Wahl eines Einzelzimmers und hat keine Auswirkung auf die Qualität der Pflege, Hospitalia Plus kommt ebenfalls für einen Krankenhausaufenthalt im Zusammenhang mit diesem Leiden auf. Sie sollten lediglich darauf achten, ein Zwei- oder Mehrbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt in Bezug auf Ihr bestehendes Leiden zu wählen.
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Welche Krankenhäuser berechnen mehr als 200 % Honorarzuschläge?
Derzeit berechnen folgende Krankenhäuser bei Wahl eines Einzelzimmers Honorarzuschläge von mehr als 200 %. Falls Sie während Ihres Aufenthalts (mindestens eine Nacht) in einem dieser Krankenhäuser ein Einzelzimmer wählen, so wird von unserem Erstattungsbetrag eine Franchise in Höhe von 150,00 € pro Aufenthalt abgezogen:
Ortschaft
Name des Krankenhauses Ath
C.H. EPICURA (RHMS)
Baudour
C.H. EPICURA (RHMS)
Braine L’ Alleud
CHIREC
Brüssel
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C.H.U. – J. Bordet
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C.M.P. La Ramée
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Cliniques universitaires St-Luc
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Hôpital Brugmann
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Hôpitaux d’Iris Sud (Baron Lambert, Etterbeek-Ixelles, Bracops und Molière)
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CHIREC (Edith Cavell, Basilique, Parc Léopold, Ste-Anne/St-Remi, Braine l’Alleud-Waterloo und Delta)
Charleroi (Gosselies)
Clinique Notre Dame de Grace
Chimay
Centre de santé des Fagnes
Hornu
C.H. EPICURA (RHMS)
Hermalle-sous-Argenteau
Clinique C.H.C Hermalle
Gent
UZ Gent
La Louvière
C.H.U de Tivoli
Lüttich
Clinique C.H.C. Mont Légia
Mons
C.H.U. Ambroise Pare
Verviers (Heusy)
Clinique C.H.C. Heusy
Waremme
Clinique C.H.C. Waremme
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Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG “MLOZ Insurance” an.
Die Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken; sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.
Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2
Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG “MLOZ Insurance”, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18.
Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629