Als "mithelfender Ehegatte" oder "mithelfende Ehegattin" gelten Sie, wenn Sie Ihrem selbstständigen Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenlebend) helfen und keine anderen Einkünfte beziehen.
Achtung vor Betrug!
Wir kontaktieren keine Personen, die keine Mitglieder unserer Krankenkasse sind, um Termine zu Hause zu vereinbaren. Solche Anrufe stammen nicht von uns – hierbei handelt es sich um Betrug.
Bitte ignorieren Sie diese Kontaktversuche.