Als "mithelfender Ehegatte" oder "mithelfende Ehegattin" gelten Sie, wenn Sie Ihrem selbstständigen Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenlebend) helfen und keine anderen Einkünfte beziehen.
Der erste Teil unserer Geschäftsstelle in Eupen ist renoviert und wir freuen uns, Sie wieder dort begrüßen zu dürfen.
Die Bauarbeiten sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Bitte beachten Sie daher, dass es mögliche Einschränkungen vor Ort geben kann. In Kelmis und Raeren sind wir weiterhin von montags bis freitags für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis!