Als "mithelfender Ehegatte" oder "mithelfende Ehegattin" gelten Sie, wenn Sie Ihrem selbstständigen Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenlebend) helfen und keine anderen Einkünfte beziehen.
Ab Freitag, dem 24. Oktober 2025, ist die Geschäftsstelle in St. Vith aufgrund von Bauarbeiten im Eingangsbereich nur eingeschränkt zugänglich. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, vor Ihrem Besuch einen Termin zu vereinbaren. Der Briefkasten ist wie gewohnt erreichbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis.