Als "mithelfender Ehegatte" oder "mithelfende Ehegattin" gelten Sie, wenn Sie Ihrem selbstständigen Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenlebend) helfen und keine anderen Einkünfte beziehen.
Die Kontaktstelle in Bütgenbach bleibt vorerst wegen reduzierter Personalverfügbarkeit geschlossen.