Als "mithelfender Ehegatte" oder "mithelfende Ehegattin" gelten Sie, wenn Sie Ihrem selbstständigen Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenlebend) helfen und keine anderen Einkünfte beziehen.
Aufgrund der Arbeiten von Go Fiber ist die Geschäftsstelle in Sankt Vith zeitweise etwas schwieriger zu erreichen.
Wir bitten um Verständnis.