Als "mithelfender Ehegatte" oder "mithelfende Ehegattin" gelten Sie, wenn Sie Ihrem selbstständigen Partner (verheiratet oder gesetzlich zusammenlebend) helfen und keine anderen Einkünfte beziehen.
Unsere Öffnungszeiten an Karneval:
-12. Februar 2026: Die Kontaktstellen in Raeren und Kelmis sind ganztägig geschlossen, in Eupen sind wir vormittags erreichbar.
-16. und 17. Februar 2026: Alle unsere Kontaktstellen bleiben geschlossen.