Ersatzeinkommen, das ab dem zweiten Jahr der Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkasse gezahlt wird. Während des ersten Jahres wird das so genannte Krankengeld gezahlt.
Öffnungszeiten während der Sommermonate:
– Die Kontaktstelle in Bütgenbach bleibt wegen reduzierter Personalverfügbarkeit leider nur begrenzt geöffnet.
– Die Kontaktstelle in Kelmis ist vom 11. August bis zum 29. August geschlossen.
– Die Öffnungszeiten unserer Geschäftsstellen in Büllingen, Sankt Vith und Eupen bleiben unverändert.