Ersatzeinkommen, das ab dem zweiten Jahr der Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkasse gezahlt wird. Während des ersten Jahres wird das so genannte Krankengeld gezahlt.
Öffnungszeiten zum Jahreswechsel:
– Am 24. (Heiligabend) und am 31. (Silvester) Dezember 2025 sind wir jeweils bis 15 Uhr für Sie da.
– Am 25. und 26. Dezember 2025 sowie am 1. und 2. Januar 2026 bleiben alle unsere Kontaktstellen geschlossen.
– Zusätzlich sind die Lokalbüros in Raeren und Kelmis vom 29. bis 31. Dezember geschlossen.