Arbeitsunfähigkeit
Sie können aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit Ihren Beruf zeitweise nicht ausüben? In solchen Fällen zahlen wir ein Ersatzeinkommen. Die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Primäre Arbeitsunfähigkeit
Das 1. Jahr einer Arbeitsunfähigkeit wird primäre Arbeitsunfähigkeit genannt. Wählen Sie Ihr Berufsstatut, um häufig gestellte Fragen zu finden:
Arbeitnehmer Selbstständige ArbeitsloseInvalidität
Ab dem 2. Krankheitsjahr geht die Arbeitsunfähigkeit automatisch in die Invalidität über. Wählen Sie Ihr Berufsstatut, um häufig gestellte Fragen zu finden:
Arbeitnehmer & Arbeitslose SelbstständigeErlaubte Teilzeitarbeit
Während einer Arbeitsunfähigkeitsperiode haben Sie die Möglichkeit, teilzeitig eine Arbeit wieder aufzunehmen. Dabei muss es sich nicht zwingend um die gleiche Tätigkeit handeln, die Sie vor der Krankheitsperiode ausgeübt haben. Wählen Sie Ihr Berufsstatut, um häufig gestellte Fragen zu finden:
Arbeitnehmer SelbstständigeRückkehr ins Berufsleben
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Bin ich verpflichtet, den Return to work-Koordinator einzuschalten, wenn ich zurück in einen Beruf möchte?
Der Kontakt zum Return to Work-Koordinator ist auf freiwilliger Basis. Das Einschalten dieses Beraters erfolgt nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis.
Das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung bietet dieses Programm zur sozial-beruflichen Wiedereingliederung an, damit Ihre spezifischen Bedürfnisse bei der Wiedereingliederung in die Arbeitswelt berücksichtigt werden. Das Programm umfasst eine medizinische Beurteilung, eine persönliche Begleitung und eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung – mit dem Ziel, die Chancen einer erfolgreichen Wiedereingliederung zu maximieren.
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Kann ich den Return to Work-Koordinator eigenständig kontaktieren?
Wenn Sie angesichts Ihrer vorhandenen Fähigkeiten wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen möchten, können Sie sich – unabhängig von der Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit – direkt an den Return to work-Koordinator Ihrer Krankenkasse wenden, um einen ersten Termin zu vereinbaren. Dieser wird gemeinsam mit Ihnen einen Wiedereingliederungsplan erstellen.
Falls erforderlich, erhalten Sie zunächst einen Fragebogen. Sie müssen ihn innerhalb von 2 Wochen ausgefüllt zurücksenden. Spätestens 1 Monat nach Rücksendung des Fragebogens wird der Return to work-Koordinator einen ersten persönlichen Kontakt herstellen. Bei diesem Treffen wird der Koordinator seine Rolle und ihre gemeinsame Vorgehensweise erläutern.
Der Vertrauensarzt wird über alle Schritte informiert, so bspw. darüber, dass Sie unter bestimmten Konditionen und zu reduzierten Arbeitszeiten zu Ihrem alten Job zurückkehren möchten. Anhand des Gesundheitszustandes und der konkret geäußerten Maßnahmen wird der Vertrauensarzt eine Entscheidung bezüglich deren Realisierbarkeit treffen.
Falls der Vertrauensarzt entscheidet, dass Ihr Gesundheitszustand mit den beabsichtigten Maßnahmen unvereinbar ist, so wird ein 2. Kontakt vereinbart, wobei andere Maßnahmen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz ins Auge gefasst werden. Diese Anpassungen werden dem Vertrauensarzt erneut zur Annahme vorgelegt. Wenn die Genehmigung zur Wiederaufnahme der Arbeit erteilt wurde, ist der Return to work-Koordinator dafür zuständig, die künftigen Schritte zu begleiten und nachzuverfolgen.
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Unterstützt die Krankenkasse mich bei meiner Rückkehr ins Berufsleben?
Als Krankenkasse unterstützen und begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zurück in die Arbeitswelt. Wir bieten Ihnen eine persönliche Begleitung durch einen spezialisierten Berater an, einem sogenannten Return to work-Koordinator, der Ihnen dabei hilft, Ihre Fähigkeiten einzuschätzen und einen Wiedereingliederungsplan auszuarbeiten. Außerdem können wir Ihnen finanzielle Unterstützung, administrative Beratung und Nachsorgeleistungen anbieten, um sicherzustellen, dass Ihre Wiederaufnahme der Arbeit unter den bestmöglichen Bedingungen und unter Berücksichtigung Ihres Wohlbefindens erfolgt.
Weitere Informationen finden Sie unter Meine Situation > Arbeitsunfähigkeit > Rückkehr ins Berufsleben