Wohnen, arbeiten, studieren

Erster Job

Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen berufstätige Personen sich als Hauptversicherte bei einer Krankenkasse eintragen. Als Schüler, Student oder Lehrling ist man in der Regel bei einem Elternteil mitversichert. Mit dem ersten Job muss man sich aber selbst krankenversichern.

  • Wie kann ich mich einer Krankenkasse anschließen?

    Antrag

    Egal ob Mitversicherter bei der Freien oder einer anderen Krankenkasse, die Eintragung als Hauptversicherter geht ganz einfach.

     

    Um Mitglied der Freien Krankenkasse zu werden, müssen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft ausfüllen. Diesen erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen oder können ihn auf unserer Website herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und uns per Post zusenden. Legen Sie bitte ebenfalls eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Gerne beraten wir Sie auch in unseren Kontaktstellen und füllen mit Ihnen gemeinsam den Antrag aus.

     

    Sind Ihre Eltern als Hauptversicherte bei der Freien Krankenkasse eingetragen, müssen Sie ebenfalls einen Antrag auf Austragung bei den Eltern/Änderung im Haushalt ausfüllen. Sämtliche Anträge und Links finden Sie im Downloadbereich.

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    Das klingt nach ganz schön viel Papierkram? Mithilfe des Online-Tools „Mitglied werden“ können Sie die gewünschten Informationen einmalig am Bildschirm eintragen und erhalten im Anschluss alle für Sie notwendigen Dokumente ausgefüllt per E-Mail. Diese müssen Sie lediglich ausdrucken, unterschreiben und mit einer Kopie Ihres Personalausweises bei uns einreichen. Wir erledigen den Rest!

    Zusätzlichen Dienste

    Ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft werden Sie ebenfalls Mitglied unserer Zusätzlichen Dienste (eine Zusatzversicherung, die ergänzende Kostenerstattungen ermöglicht). Der Anschluss an die Zusätzlichen Dienste der Krankenkasse ist laut Gesetz Pflicht. Bei der Freien Krankenkasse muss jedes hauptversicherte Mitglied einen Beitrag von 12,00 € pro Monat zahlen. Mitversicherte (z.B. Kinder oder nicht berufstätige Partner) sind automatisch ohne Erhöhung des Beitrags angeschlossen.

    Krankenhausversicherung oder Zahnzusatzversicherung?

    Mitglieder können sich bei uns außerdem einer Krankenhausversicherung der Hospitalia-Produkte und der Zahnpflegeversicherung Dentalia Up anschließen.

  • Wann muss ich mich einer Krankenkasse anschließen?

    Als Lehrling oder Student bleibt man in der Regel bei seinen Eltern mitversichert. Spätestens ab dem Alter von 25 Jahren muss man sich – unabhängig vom Werdegang – selbst versichern.

    Ich bin Student.

    1. Solange Sie noch nicht 25 Jahre alt sind, können Sie bei Ihren Eltern mitversichert bleiben. Es sei denn, Sie arbeiten als Student und verdienen mehr als einen bestimmten gesetzlich festgelegten Betrag pro Jahr.
    2. Sie sind bereits 25 Jahre alt oder verdienen mehr als die gesetzliche Höchstgrenze für Studentenarbeit? In diesem Fall müssen Sie sich selbst krankenversichern. Sie werden mit dem Statut Student eingetragen und haben Anrecht auf Erstattung für belgische Pflegeleistungen.

     

    Nachdem die Lehre, Ausbildung oder das Studium absolviert wurde, können unterschiedliche Situationen eintreffen:

     

    1. Ich trete meinen ersten Job als Angestellter an.

    Sobald Sie nach Ihrer Ausbildung oder dem Studium ein Angestelltenverhältnis eingehen, müssen Sie sich bei einer Krankenkasse als Hauptversicherter eintragen lassen.

    2. Ich bin auf der Suche nach einer Arbeit.

    1. Schreiben Sie sich nach Abschluss Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums sofort als arbeitssuchend beim Arbeitsamt ein. Arbeitslosenunterstützung erhalten Sie normalerweise erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit. Wenn Sie noch keine 25 Jahre alt sind, bleiben Sie während dieser Wartezeit bei Ihren Eltern mitversichert.
    2. Sie sind bereits 25 Jahre alt, beziehen aber noch keine Geldleistungen für Arbeitssuchende? In diesem Fall müssen Sie sich selbst krankenversichern. Sie werden mit dem Statut Einwohner eingetragen und haben Anrecht auf Erstattung für belgische Pflegeleistungen.
    3. Sie haben eine Arbeit gefunden oder beziehen Geldleistungen als Arbeitssuchender? In diesem Fall müssen Sie sich selbst krankenversichern.

    3. Ich mache mich selbstständig.

    Bevor Sie Ihre Selbstständigkeit starten, müssen Sie sich einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige anschließen. Dort erhalten Sie alle notwendigen Dokumente für die Krankenkasse. Reichen Sie die erhaltenen Unterlagen bei der von Ihnen ausgewählten Krankenkasse zusammen mit den anderen erforderlichen Dokumenten ein. Wenn Sie sich für uns entscheiden, lesen Sie mehr dazu im nächsten Punkt.

  • Kann ich meine Beiträge als Student oder Einwohner steuerlich absetzen?

    Personen, die als Student oder Einwohner eingetragen sind, können ihre gesetzlichen Pflichtbeiträge an die Krankenkasse steuerlich absetzen. Sie erhalten dazu eine Bescheinigung der Krankenkasse. Wo sie den Betrag der gezahlten Beiträge in der Steuererklärung eintragen müssen, ist abhängig von der Art Ihres Einkommens:

    • Entlohnte Arbeitnehmer: In Teil 1, Rahmen IV, Rubrik A, 13 „Nicht einbehaltene persönliche Sozialbeiträge“
    • Empfänger einer Arbeitslosenunterstützung, von Kranken- oder Invalidengeld, von Ersatzeinkünften oder von Frühpensionen: In Teil 1, Rahmen IV, Rubriken B, C, D oder E (ziehen Sie diese Beträge direkt von Ihrem Bruttolohn, bzw. der Arbeitslosenunterstützung, des Kranken- oder Invalidengeldes, der Ersatzeinkünfte oder der Vorruhestandsentschädigung ab)
    • Empfänger von Renten oder Pensionen: In Teil 1, Rahmen V, Rubrik A, 4 „Nicht einbehaltene, persönliche Sozialbeiträge“.
    • Personen, die Einkünfte als Unternehmer beziehen: In Teil 2, Rahmen XVI, 9 „Nicht einbehaltene persönliche Sozialbeiträge“.
    • Personen, die Profite aus industriellen, kommerziellen oder landwirtschaftlichen Unternehmen beziehen: In Teil 2, Rahmen XVII, 7c „Berufsaufwendungen“.
    • Personen, die Profite aus freien Berufen, Ämtern, Posten oder sonstigen gewinnbringenden Erwerbstätigkeiten beziehen: In Teil 2, Rahmen XVIII, 7 „Sozialbeiträge“.
    • Mithelfende Ehepartner und mithelfende gesetzlich zusammenwohnende Partner: In Teil 2, Rahmen XX, 2 „Sozialbeiträge“.
  • Was ist, wenn ich nach der Ausbildung oder dem Studium noch arbeitslos bin?

    Schreiben Sie sich nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums sofort als Arbeitssuchender beim Arbeitsamt ein. Arbeitslosenunterstützung erhalten Sie normalerweise erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit.

     

    Während dieser Wartezeit bleiben Sie mitversichert bei den Eltern.

Grenzgänger

Viele Menschen haben ihren Wohnsitz nicht in demselben Land, in dem sie arbeiten. Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in einem EU-Land arbeiten, jedoch in einem anderen Mitgliedstaat wohnen und die mindestens einmal wöchentlich an ihren dortigen Wohnsitz zurückkehren.

  • Wie muss ich mich krankenversichern, wenn ich Grenzgänger bin?

    Arbeiten in Belgien und wohnen im Ausland

    Sie können in beiden Ländern krankenversichert sein. Nach der Eintragung in Belgien können wir der Krankenkasse Ihres Wohnlandes einen S1-Schein übermitteln, welcher es Ihnen ermöglicht, dort Leistungen in Anspruch zu nehmen. Für die gesetzliche Krankenversicherung brauchen Sie in diesem Land keine Beitragszahlungen zu tätigen, die vorgestreckten Kosten werden von der Krankenkasse Ihres Wohnlandes mit uns abgerechnet.

    Wohnen in Belgien und arbeiten im Ausland

    Sie müssen sich in Ihrem Beschäftigungsland versichern lassen. In diesem Fall kann die ausländische Krankenkasse Ihnen einen S1-Schein (Luxemburg: BL1-Schein) ausstellen, sodass Sie auch in Belgien medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Dieses Dokument müssen Sie bei uns einreichen.

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    Als Grenzgänger benötigen wir von Ihnen eine Ehrenwörtliche Erklärung für Grenzgänger. Das Dokument erhalten Sie in unseren Kontaktstellen oder hier im Downloadbereich.

Start in die Selbstständigkeit

Sind Sie bereit für die Selbstständigkeit? Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, um einen guten Start als Selbstständiger mit maximalem Schutz für Ihre Gesundheitskosten zu haben. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

  • Was muss ich unternehmen, wenn ich mich selbstständig mache?

    Bevor Sie Ihre Selbstständigkeit starten, regeln Sie ein paar administrative Dinge:

    1. Schließen Sie sich einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige an. Dort erhalten Sie alle notwendigen Dokumente für die Krankenkasse.
    2. Reichen Sie die erhaltenen Dokumente bei uns ein. Wir ändern Ihr Versicherungsstatut im System. Sobald alles geregelt ist und Sie mit Ihren Beiträgen in Ordnung sind, können Sie auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung – also auf Erstattungen für in Belgien beanspruchte Pflegeleistungen oder Krankengeld bei Arbeitsausfall – zählen.
    3. Wenn Sie sich zusätzlich durch eine Krankenhausversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung absichern möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Erste Infos finden Sie unter Versicherungen > Weitere Versicherungen.
  • Was muss ich unternehmen, wenn ich mich nebenberuflich selbstständig mache?

    Schließen Sie sich ebenfalls einer Sozialversicherungskasse an und informieren Ihre Krankenkasse. Sobald alle administrativen Schritte geregelt sind und Sie mit Ihren Beitragszahlungen in Ordnung sind, gelten die gleichen Leistungen wie oben erwähnt.