- Schein:
- Gültigkeit:
- Einschränkung:
- Besonderheit:
Land nicht gefunden
Wenn Sie keine Infos zu Ihrem Reiseland gefunden haben, besteht kein Abkommen mit Belgien bezüglich der Gesundheitspflege im Ausland. Das bedeutet, dass Sie nur im Falle von dringendem Krankenhausaufenthalt eine Erstattung gemäß dem belgischen Kassentarif erhalten können. Für ambulante Leistungen erhalten Sie keine Erstattung.
Wir empfehlen
Wenn Sie keine Information zu Ihrem Reiseland finden, dann bedeutet dies, dass für dieses Land kein Abkommen mit Belgien besteht bezüglich der Gesundheitspflege (USA, Kanada, …). Wir empfehlen in dem Fall ausdrücklich den Abschluss einer Reiseversicherung mit ausreichendem Schutz vorzusehen.
Bei Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähige, die eine Reise ins Ausland planen, müssen den VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. Mehr ihrer Krankenkasse darüber informieren. Für diese ist eine Erstattung der Gesundheitspflege auch in einem Land ohne Abkommen möglich. Allerdings gilt dies nur für Krankenhausaufenthalte sowie für ambulante Pflege nach belgischem Erstattungstarif.
In jedem Fall müssen die Pflegekosten vorgestreckt werden. Nach Rückkehr können die Rechnungen mit Zahlungsbeleg bei uns eingereicht werden. Wir prüfen dann, ob Sie Anrecht auf eine Erstattung nach belgischem Tarif haben.