Als Beschäftigte im Privatsektor haben Sie bei Wiederaufnahme der Arbeit Anrecht auf Stillpausen während der Arbeitszeit. Während dieser Pause können Sie Ihr Kind stillen oder Milch abpumpen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen einen zu diesem Zweck angemessenen Raum zur Verfügung zu stellen. Die Stillpausen können bis zu neun Monate nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Die Dauer der einzelnen Pausen hängt von Ihrem Stundenplan ab.

Bedingungen

  • Sie müssen mindestens vier Stunden pro Arbeitstag arbeiten.

 

Arbeitsstunden

Dauer der Pause

zwischen 4 und 7,5 Stunden pro Tag

½ Stunde pro Tag

mindestens 7,5 Stunden pro Tag 

eine oder zwei mal ½ Stunde pro Tag

  • Als Beweis für das Stillen müssen Sie dem Arbeitgeber monatlich ein Attest vorlegen. Dieses kann durch einen Arzt oder durch Kaleido Ostbelgien ausgestellt werden.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber zwei Monate vor der Inanspruchnahme der Stillpausen.
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Arbeitnehmerinnen im öffentlichen Dienst und Beamtinnen haben kein Anrecht auf bezahlte Stillpausen seitens der Krankenkasse.

Bezahlung während der Stillpausen

Da der Arbeitsvertrag aus rechtlicher Sicht während den Stillpausen unterbrochen wird, darf Ihnen der Arbeitgeber Lohn abziehen. Die Krankenkasse zahlt Ihnen 82 % Ihres Bruttogehalts während der Stillpausen.

 

Übermitteln Sie uns eine einfache schriftliche Anfrage bzgl. Entschädigung der Stillpausen. Wir senden Ihnen die notwendigen Dokumente zu, um die Höhe des Ersatzeinkommens errechnen zu können (Auskunftsblatt und Lohnbescheinigung, Auskünfte zur Stillpause). Die Formulare müssen von Ihnen und von Ihrem Arbeitgeber vervollständigt werden.

Kündigungsschutz während der Stillzeit

Vom Zeitpunkt der Antragstellung, bis zum Ende des Monats nachdem die letzte Stillbescheinigung ausgestellt wurde, stehen Sie unter Kündigungsschutz. Entlässt Ihr Arbeitgeber Sie dennoch, muss er zusätzlich zur gewöhnlichen Abfindung eine Entschädigung in Höhe von sechs Monatsgehältern zahlen.