Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr sieht für Kinder und Jugendliche eine Erstattung vor, unabhängig von der Dioptrienstärke:
- Brillengläser werden mindestens zu 45,00 € pro Glas erstattet. Je nach Stärke fällt die Erstattung höher aus. Die Erneuerungsfrist beträgt 2 Jahre oder früher, wenn sich die Dioptrienstärke um 0,5 verändert hat.
- Linsen werden nur in bestimmten Fällen erstattet. Z.B. bei sehr hoher Dioptrienanzahl (+/- 6) oder bei bestimmten Erkrankungen. Die Erneuerungsfrist beträgt 1 Jahr für weiche Linsen und 3 Jahre für starre Linsen.
Die Erstattungen für Gläser oder Linsen betragen 100 % des gesetzlichen Tarifs, wenn der Optiker dem KassenabkommenAbkommen zwischen Pflegeleistenden und Krankenkassen, bei dem u.a. die Honorare festgelegt werden. (s. auch konventioniert) Mehr beigetreten bzw. er konventioniertEin konventionierter Pflegeleistender hat das Kassenabkommen unterzeichnet und hält sich an die vereinbarten Honorare. Ein Arzt kann entscheiden ob er vollständig, teilweise oder nicht konventioniert ist. Mehr ist – ansonsten sind sie auf 75 % begrenzt, zusätzlich zu eventuellen Kostenaufschlägen des nicht konventionierten Optikers.
Für Brillengestelle gibt es höchstens 2x eine Pauschalerstattung in Höhe von jeweils 29,51 €. Die erste Pauschalerstattung wird für das erste Brillengestell, die zweite bei einer Erneuerung des Brillengestells ausgezahlt.
Um eine Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, muss die Sehstärke von einem Augenfacharzt geprüft und eine Sehhilfe verschrieben worden sein. Auf Vorlage der Verschreibung sowie der Optikerrechnung erfolgt die Erstattung.
Zusätzliche Dienste
Für Brillengläser oder Kontaktlinsen sehen wir ergänzend zur gesetzlichen Erstattung folgende Kostenübernahme vor:
- Wenn die Stärke der Gläser oder Linsen auf beiden Augen ≤ ± 4 Dioptrien ist: Erstattung in Höhe von 75,00 € pro Jahr
- Wenn die Stärke der Gläser oder Linsen auf mindestens 1 Auge > ± 4 Dioptrien ist: Erstattung in Höhe von 150,00 € pro Jahr
Beide Erstattungen (Gläser und Linsen) sind innerhalb eines Jahres nicht kumulierbar. Wenn auf einer Rechnung 2 verschiedene Produkte aufgeführt sind, so wird nur das eine oder das andere erstattet (aber immer die für Sie vorteilhafteste Erstattung, d.h. mit Bezug auf das teuerste Produkt).
Spezialgestelle für Kleinkinder bis 4 Jahre erstatten wir zu 50,00 € pro Jahr, wenn die Bügel das Ohr fest umschließen und das Gestell mit einem Sicherheitsscharnier sowie mit einem speziell angepassten Nasenbügel aus Silikon ausgestattet ist.
Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der Optikerrechnung.