• Wie lange habe ich Anrecht auf eine Mutterschaftsruhe?

    Selbstständige können insgesamt 12 Wochen bezahlte Mutterschaftsruhe in Anspruch nehmen (bzw. 13 Wochen bei einer Mehrlingsgeburt) und erhalten während dieser Zeit einen wöchentlichen Pauschalbetrag von der Krankenkasse. Von den 12 Wochen muss 1 Woche vor der Geburt genommen werden und 2 Wochen sind unmittelbar nach der Entbindung zu nehmen. Die verbleibenden 9 Wochen (bzw. 10 Wochen bei einer Mehrlingsgeburt) sind fakultativ, d.h. sie können wahlweise entweder nach der Geburt oder teilweise vor und nach der Geburt genommen werden. Dabei darf die Mutterschaftsruhe frühestens 3 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnen.

     

    Die fakultativen Wochen, die Ihnen nach der Geburt zur Verfügung bleiben, müssen Sie nicht ununterbrochen in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit, diese Wochen in vollständige Wochen (7 Tage) zu stückeln und können diese innerhalb von 36 Wochen nach Ende der obligatorischen Mutterschaftsruhe verteilen.

     

    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, während dieser Zeit Ihre Tätigkeit zu 50 % wiederaufzunehmen. In diesem Fall erstreckt sich die fakultative Periode auf bis zu 18 Wochen Mutterschaftsruhe in Halbzeit (bzw. 20 Wochen bei einer Mehrlingsgeburt).

  • Wie hoch ist die Entschädigung während meiner Mutterschaftsruhe?

    Als Selbstständige erhalten Sie einen wöchentlichen Pauschalbetrag:

    • Die ersten 4 Wochen der Mutterschaftsruhe:
      • 890,31 € bei vollständiger Inanspruchnahme
      • 445,16 € bei halber Inanspruchnahme
    • Ab der 5. Woche der Mutterschaftsruhe:
      • 814,32 € bei voller Inanspruchnahme
      • 407,16 € bei halber Inanspruchnahme

    Beträge für das Jahr 2025

  • Wie erhalte ich das Mutterschaftsgeld?
    1. Reichen Sie ein ärztliches Attest bei uns ein, auf dem die folgenden Daten vermerkt sind: der Beginn der Mutterschaftsruhe sowie der voraussichtliche Entbindungstermin.
    2. Sie erhalten daraufhin von uns das Auskunftsblatt zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes. Auch Selbstständige müssen das Auskunftsblatt ausfüllen zusätzlich zum Antrag auf Mutterschaftsgeld, der Ihnen ebenfalls von uns zugesandt wird.
    3. Die genaue Dauer der Mutterschaftsruhe wird auf Vorlage der Geburtsurkunde bestimmt.
  • Was ist, wenn mein Kind vor errechnetem Termin kommt?

    Sie planen Ihre Mutterschaftsruhe anhand des errechnetem Geburtstermins (ET) und teilen uns die Daten mit. Egal, ob Sie sich bei der Geburt in einer verpflichtenden oder fakultativen Mutterschaftsruhe-Woche befinden – die Tage, die Ihnen fehlen, werden hinten angehängt.

    Beispiel 1

    Ihr ET ist der 22.09.2025. Sie möchten Ihre verpflichtende Mutterschaftsruhe 1 Woche vor ET antreten:

    • Verpflichtende Mutterschaftsruhe vom 15.09.2025 bis zum 05.10.2025
    • Tatsächliche Geburt am 18.09.2025

    Anwendung:

    • Pränatale Ruhezeit vom 15.09.2025 bis zum 17.09.2025
      • 4 Tage verpflichtende Ruhezeit
    • Verpflichtende postnatale Ruhezeit (18.09.2025 bis 09.10.2025):
      • 2 Wochen + Rest der unvollständigen Woche pränataler Ruhezeit (3 Tage)
      • = insgesamt 2 Wochen und 3 Tage
    • Fakultative postnatale Ruhezeit (ab 10.10.2025):
      • Rest von 9 Wochen (12 Wochen insgesamt minus 3 bereits genommene Wochen)
      • kann innerhalb von 36 Wochen nach Ende der verpflichtenden postnatalen Ruhezeit genommen werden, also ab dem 10.10.2025.

    Beispiel 2

    Ihr ET ist der 22.09.2025. Sie befinden sich seit dem 01.09.2025 in fakultativer Mutterschaftsruhe:

    • Verpflichtende Mutterschaftsruhe vom 15.09.2025 bis zum 6.10.2025
    • Tatsächliche Geburt am 10.09.2025

    Anwendung:

    • Pränatale Ruhezeit vom 01.09.2025 bis zum 09.09.2025
      • 1 Woche fakultative Ruhezeit
      • 1 Tag verpflichtende Ruhezeit
    • Verpflichtende postnatale Ruhezeit (10.09.2025 bis 30.09.2025):
      • 2 Wochen + Rest der unvollständigen Woche pränataler Ruhezeit (6 Tage)
      • = insgesamt 2 Wochen und 6 Tage
    • Fakultative postnatale Ruhezeit (ab 01.10.2025):
      • Rest von 8 Wochen (12 Wochen insgesamt minus 4 bereits genommene Wochen)
      • kann innerhalb von 36 Wochen nach Ende der verpflichtenden postnatalen Ruhezeit genommen werden, also ab dem 01.10.2025.
  • Was ist, wenn mein Kind nach errechnetem Termin kommt?

    Sie planen Ihre Mutterschaftsruhe anhand des errechneten Geburtstermins (ET) und teilen uns die Daten mit. Bei einer Geburt nach dem ET wird die pränatale Ruhezeit bis zum tatsächlichen Geburtstermin verlängert.

    Beispiel

    Ihr ET ist der 22.09.2025. Sie möchten Ihre verpflichtende Mutterschaftsruhe 1 Woche vor ET antreten:

    • Verpflichtende Mutterschaftsruhe vom 15.09.2025 bis zum 05.10.2025
    • Tatsächliche Geburt am 30.09.2025

    Anwendung:

    • Pränatale Ruhezeit vom 15.09.2025 bis zum 29.09.2025
      • 1 Woche fakultative Ruhezeit
      • 1 Woche und 1 Tag obligatorische Ruhezeit (verlängert)
      • = insgesamt 2 Wochen und 1 Tage
    • Verpflichtende postnatale Ruhezeit (30.09.2025 bis 14.10.2025):
      • 2 Wochen obligatorische Ruhezeit + Rest der unvollständigen Woche pränataler Ruhezeit (6 Tage)
      • = insgesamt 2 Wochen und 6 Tage
    • Fakultative postnatale Ruhezeit (ab 15.10.2025):
      • Rest von 7 Wochen (12 Wochen insgesamt minus 5 bereits genommene Wochen)
      • kann innerhalb von 36 Wochen nach Ende der verpflichtenden postnatalen Ruhezeit genommen werden, also ab dem 15.10.2025.