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Öffnungszeiten während der Sommermonate:
– Die Kontaktstelle in Bütgenbach bleibt wegen reduzierter Personalverfügbarkeit leider nur begrenzt geöffnet.
– Die Kontaktstelle in Kelmis ist vom 11. August bis zum 29. August geschlossen.
– Die Öffnungszeiten unserer Geschäftsstellen in Büllingen, Sankt Vith und Eupen bleiben unverändert.

FAQ Invalidität: Selbstständige


  • Findet eine Kontrolle zum Wechsel in die Invalidität statt?

    Ab dem 2. Krankheitsjahr geht die Arbeitsunfähigkeit automatisch in die Invalidität über. Der Vertrauensarzt übermittelt dem Medizinischen Invaliditätsrat die medizinischen Unterlagen sowie einen Vorschlag bezüglich des weiteren Verlaufs der Arbeitsunfähigkeit. Der Medizinische Invaliditätsrat kann den Vorschlag genehmigen, abändern oder ablehnen. In manchen Fällen können Sie zu einer medizinischen Kontrolle vor die Regionalkommission berufen werden, falls diese zusätzliche Informationen benötigt.

Invalidengeld

  • Wie wird das Invalidengeld berechnet?

    Die Berechnung des Ersatzeinkommens wird weiterhin im System der 6-Tage-Woche vorgenommen. In der Regel geht man von 26 gezahlten Tagen pro Monat aus. Durch die unterschiedliche Anzahl Arbeitstage pro Monat kann die monatliche Zahlung jedoch variieren. Das Ersatzeinkommen an sich wird nun anders berechnet als es noch während der Arbeitsunfähigkeit der Fall war.

     

    Die Höhe der Tagespauschale ist abhängig davon, ob der Invalide seinen Betrieb aufgeben musste oder nicht.

    Mit Betriebsaufgabe

    Wenn Sie Ihren Betrieb aufgeben mussten und Ihre berufliche Tätigkeit eingestellt haben, erhalten Sie erhöhtes Invalidengeld (siehe Tabelle). Hierfür müssen Sie einen Antrag auf „Gleichstellung“ beim LISVS (Landesinstitut für Sozialversicherung der Selbstständigen) stellen. Wird diese anerkannt, so können außerdem die Krankheitsjahre für die Pension berücksichtigt werden und Ihre Krankenversicherung bleibt in Ordnung, ohne Zahlung von Sozialbeiträgen.

    Ohne Betriebsaufgabe

    Eine Gleichstellung ist nicht möglich, wenn die Tätigkeit unter eigenem Namen weitergeführt wird, sie ist lediglich möglich, wenn der Betrieb durch eine andere Person übernommen wird.

     

      Betrieb nicht aufgegeben Betrieb aufgegeben
    mit Personen zu Lasten 79,91 € 79,91 €
    Alleinstehend 63,01 € 63,01 €
    Mitbewohner 48,32 € 54,02 €
  • Geht ein Steuervorabzug von meinem Invalidengeld ab?

    Invaliden wird kein Steuervorabzug abgehalten. Sorgen Sie also vor und halten Sie einen Betrag für die Steuernachzahlung bereit.

     

    Invaliden haben Anrecht auf verschiedene Steuervorteile:

    • Eine Vergünstigung auf die Einkommenssteuer; wobei allerdings das gesamte Familieneinkommen berücksichtigt wird. Kreuzen Sie hierzu die entsprechende Rubrik in der Steuererklärung an.
    • Eine Ermäßigung von 125 € auf die Immobiliensteuer. Diese Ermäßigung erfolgt nicht automatisch. Übermitteln Sie dem Steuereinnahmeamt eine von uns ausgestellte Bescheinigung.
  • Wann wird das Invalidengeld ausgezahlt?

    Für das Jahr 2025

    • ​29. Januar 2025
    • 26. Februar 2025
    • 27. März 2025
    • 28. April 2025
    • 26. Mai 2025
    • 26. Juni 2025
    • 29. Juli 2025
    • 27. August 2025
    • 26. September 2025
    • 29. Oktober 2025
    • 26. November 2025
    • 19. Dezember 2025
  • Was ist die Invalidenprämie und wann wird sie ausgezahlt?

    Zusätzlich zum Invalidengeld wird Langzeitinvaliden jedes Jahr im Monat Mai eine Prämie seitens der Krankenkasse ausgezahlt. Die Höhe der Prämie ist abhängig vom Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit.

     

    Selbstständige, die zum 31. Dezember des vorherigen Jahres seit mindestens einem Jahr arbeitsunfähig sind, erhalten 342,70 €.

  • Erhalte ich als Invalide weiterhin den Zusatz „Hilfe einer Drittperson“?

    Wenn die Bedingungen für den Zusatz „Hilfe einer Drittperson“ erfüllt sind, wird dieser ab dem 1. Tag der Invalidität ausgezahlt.