-
Wann wird das Invalidengeld ausgezahlt?
-
Geht ein Steuervorabzug von meinem Invalidengeld ab?
Invaliden wird kein Steuervorabzug abgehalten. Sorgen Sie also vor und halten Sie einen Betrag für die Steuernachzahlung bereit.
Invaliden haben Anrecht auf verschiedene Steuervorteile:
- Eine Vergünstigung auf die Einkommenssteuer; wobei allerdings das gesamte Familieneinkommen berücksichtigt wird. Kreuzen Sie hierzu die entsprechende Rubrik in der Steuererklärung an.
- Eine Ermäßigung von 125 € auf die Immobiliensteuer. Diese Ermäßigung erfolgt nicht automatisch. Übermitteln Sie dem Steuereinnahmeamt eine von uns ausgestellte Bescheinigung.
-
Erhalte ich als Invalide weiterhin den Zusatz „Hilfe einer Drittperson“?
Wenn die Bedingungen für den Zusatz „Hilfe einer Drittperson“ erfüllt sind, wird dieser ab dem 1. Tag der Invalidität ausgezahlt.