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Wie lange habe ich Anrecht auf Geburtsurlaub?
Selbstständige, Mithelfende im Hauptberuf oder mithelfende Lebenspartner haben Anrecht auf einen Geburtsurlaub von 20 Tagen. Es kann sich um den Vater oder das Mitelternteil des Kindes handeln.
Der Selbstständige darf während dieser Zeit nicht arbeiten. Die Tage können durchgehend genommen werden oder aber in Teilzeit und sogar als halbe Tage; allerdings innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten nach der Entbindung.
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Wie hoch ist die Entschädigung während meines Geburtsurlaubs?
Die Entschädigung beträgt 101,50 € pro Tag oder 50,75 € pro halben Tag und wird durch die Sozialversicherungskasse gezahlt. Alternativ können Ihnen 8 Urlaubstage angerechnet werden, zuzüglich 15 Dienstleistungschecks. Der Antrag muss bei Ihrer Sozialversicherungskasse per Einschreiben gestellt werden.