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Wie lange habe ich Anrecht auf Geburtsurlaub?
Sie haben Anrecht auf einen Geburtsurlaub von 20 Tagen, wenn Sie der Partner der Mutter sind, d.h.:
- Sie sind der Vater des Kindes
- oder Sie sind zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet
- oder Sie wohnen mit der Mutter und dem Baby zusammen, sind aber nicht bis zum 3. Grad mit der Mutter verwandt
- oder Sie wohnen seit mindestens 3 Jahren vor der Geburt ununterbrochen mit der Mutter zusammen.
Der Geburtsurlaub ist optional, muss jedoch innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten nach der Entbindung in Anspruch genommen werden.
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Wie hoch ist die Entschädigung während des Geburtsurlaubs?
Der Arbeitgeber zahlt Ihnen während der ersten 3 Tage den vollständigen Lohn. Während der restlichen 17 Tage zahlt Ihnen die Krankenkasse 82% des monatlichen Bruttolohns mit Höchstgrenze. Der Geburtsurlaub muss beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Anfrage ist ein Auszug aus der Geburtsurkunde des Kindes beizulegen. Den Antrag auf Geburtsurlaub erhalten Sie im Downloadbereich unserer Website, vorausgefüllt im Online Büro oder in Ihrer Geschäftsstelle.
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Was ist, wenn die Mutter meines Kindes nach der Geburt hospitalisiert bleibt?
Es kommt vor, dass das Neugeborene vor der Mutter aus der Klinik entlassen wird. Wenn der Vater des Kindes (oder die Person mit Anrecht auf den Geburtsurlaub) in dieser Zeit seine berufliche Tätigkeit vollständig unterbricht, zahlen wir dem Vater/Partner ein Krankengeld ab dem 8. Tag der Hospitalisierung bis zur Entlassung der Mutter (jedoch höchstens bis zum Ende der postnatalen Mutterschaftsruhe der Mutter).
Der Vater/Partner hat Anrecht auf 60 % seines Gehalts (mit Höchstgrenze). Die gezahlten Beträge sind Bruttobeträge ohne Steuervorabzug. Halten Sie also einen Betrag für eine Steuernachzahlung im folgenden Jahr bereit.
Zur Zahlung des Krankengeldes benötigen wir eine schriftliche Anfrage des Vaters sowie eine Bescheinigung des Krankenhauses, dass die Mutter weiterhin stationär behandelt wird und das Kind entlassen wurde. Nach Ende des verlängerten Geburtsurlaubs benötigen wir innerhalb von 8 Tagen einen Beleg über die Wiederaufnahme der Arbeit oder der Arbeitslosigkeit, sowie die Bescheinigung über die Entlassung der Mutter aus dem Krankenhaus.