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Welche teilzeitige Arbeit ist erlaubt?
Es muss sich nicht zwingend um die gleiche Tätigkeit handeln, die Sie vor der Krankheitsperiode ausgeübt haben. Selbstständige dürfen bspw. eine Arbeitnehmertätigkeit ausüben, andersherum dürfen Arbeitnehmer einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Auch ein Arbeitgeberwechsel ist möglich oder aber eine ehrenamtliche Tätigkeit.
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Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Sie müssen dem Vertrauensarzt die teilzeitige Wiederaufnahme der Berufstätigkeit vorher mitteilen.
- Ihr Gesundheitszustand muss die Ausübung der beantragten Tätigkeit zulassen.
- Vor der teilzeitigen Aufnahme müssen Sie mindestens einen Tag lang vollständig arbeitsunfähig gewesen sein.
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Wann muss ich einen Antrag beim Vertrauensarzt einreichen?
Wenn geregelt ist, wann, wo und welche Arbeiten Sie erledigen können, müssen Sie einen Antrag an den Vertrauensarzt richten, den Vordruck für Ihr Berufsstatut finden Sie im Downloadbereich. Dieser muss spätestens am Werktag vor Beginn der Arbeit beim Vertrauensarzt eingereicht werden (der Poststempel gilt als Abgabedatum).
Der Vertrauensarzt trifft innerhalb von 30 Werktagen ab dem Tag der Wiederaufnahme der Arbeit seine Entscheidung, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Er kann dies spontan aufgrund der vorliegenden Unterlagen in der medizinischen Akte entscheiden oder aber nach einer Untersuchung des Betreffenden. Die Genehmigung sowie deren genaue Bedingungen (Zeitraum der Erlaubnis, Arbeitsbelastung, Art der Tätigkeit usw.) werden Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Was ist, wenn meine Teilzeitarbeit nicht erlaubt wird, ich sie aber bereits begonnen habe?
Der Zeitraum zwischen der Antragstellung auf genehmigte Teilzeitarbeit und der Entscheidung des Vertrauensarztes gilt als vorübergehende Genehmigung. Wird der Antrag jedoch innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen abgelehnt, muss die Teilzeitarbeit eingestellt werden.
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Wie wird das Krankengeld bei einer erlaubten Teilzeitarbeit berechnet?
Es wird ein Prozentsatz errechnet anhand der gearbeiteten Stunden im Verhältnis zu einem Vollzeitstundenplan im Betrieb. Von diesem Prozentsatz werden 20 % „immunisiert“, d.h. nicht reduziert, der restliche Prozentsatz der geleisteten Stunden wird vom bisherigen Tagessatz Ihres Krankengeldes abgehalten.
Beispiel
Sie arbeiten ab dem 1. Januar 2025 während 15 Stunden wöchentlich in dem Betrieb, in dem ein Vollzeitstundenplan 38 Stunden beträgt: 15 geteilt durch 38 %= 39,47 %
Von den 39 % werden 20 % abgezogen. Ihr Tagessatz wird somit nur um die restlichen 19 % reduziert. Angenommen Ihr bisheriger Tagessatz des Krankengeldes läge bei 61,77 €: um 19 % reduziert ergibt dies den neuen Tagessatz von 50,03 €.Wenn Sie als Arbeitnehmer eine teilzeitige Tätigkeit als Selbstständiger aufnehmen, werden die Regeln angewandt, die für Selbstständige gelten.
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Was muss ich tun, wenn ich meine Teilzeitarbeit beenden möchte?
Wenn Sie die erlaubte Teilzeitarbeit beenden möchten, müssen Sie dies ebenfalls dem Vertrauensarzt der Krankenkasse mitteilen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
- Entweder wechseln Sie von der Teilzeitarbeit zurück in eine vollständige Arbeitsunfähigkeit. Reichen Sie ggf. eine Ehrenwörtliche Erklärung ein, in der Sie dies bestätigen. Ein Muster für diese Erklärung haben wir Ihnen zusammen mit der Genehmigung des Vertrauensarztes für die Teilzeitarbeit zugesandt.
- Oder Sie nehmen Ihre frühere Berufstätigkeit wieder vollständig auf. Reichen Sie dazu die Karte „Mitteilung zur Wiederaufnahme der Arbeit“ bei uns ein.
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Darf ich eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben?
Während einer Arbeitsunfähigkeit dürfen Sie einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen. Als ehrenamtliche Tätigkeiten gelten unverbindliche Hilfen, die ohne Bezahlung für eine oder mehrere Personen, für eine Gruppe oder für eine Organisation ausgeführt werden; dies jedoch außerhalb des privaten oder familiären Umfeldes.
Eine ehrenamtliche oder gemeinnützige Organisation darf
- keine Rechtspersönlichkeit oder eine Rechtsperson mit öffentlichem oder privatem Recht sein;
- kein gewinnbringendes Ziel verfolgen.
Die ehrenamtliche Organisation verfolgt somit ein soziales Ziel ohne wirtschaftliches Interesse. Es muss sich dabei jedoch nicht um eine „VoG“ (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht) handeln.
Bedingungen
Damit Sie auch weiterhin Ihr Anrecht auf Krankengeld wahren, müssen folgende 3 Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Gesundheitszustand lässt die Ausführung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu.
- Die Tätigkeit wird nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder eines Dienstleistungsvertrages ausgeführt;
- Es wird kein Honorar für die gemeinnützige Arbeit ausgezahlt.
Diverse Unkosten (Spesen) können Ihnen allerdings durch die Organisation zurückerstattet werden.
Die erhaltenen Rückzahlungen bedürfen keiner Belege, insofern die Gesamtheit der Zahlungen einen gewissen Betrag pro Jahr nicht übersteigt (1.692,51 € pro Jahr oder 42,31 € pro Tag). Andernfalls müssen Sie beweisen können, um welche Auslagen es sich handelt und dass diese tatsächlich für die Organisation getätigt wurden.Genehmigung
Der Vertrauensarzt der Krankenkasse entscheidet darüber, ob die ehrenamtliche Tätigkeit vereinbar ist mit Ihrem gesundheitlichen Zustand oder nicht. Aus diesem Grund müssen Sie ihn über Ihr Vorhaben, eine ehrenamtliche Tätigkeit aufzunehmen, informieren. Füllen Sie diesbezüglich das Mitteilungsformular aus (siehe Downloadbereich).
Jegliche Änderung der Angaben oder auch Einstellung der Tätigkeit muss dem Vertrauensarzt sofort mitgeteilt werden.
Des Weiteren kann der Vertrauensarzt zu jedem Zeitpunkt erneut darüber entscheiden, ob die ehrenamtliche Tätigkeit auch weiterhin vereinbar ist mit Ihrem gesundheitlichen Zustand. Die Entscheidung des Vertrauensarztes wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. -
Wie sieht es mit einer Vereinsarbeit aus?
Wenn Sie bereits vor Ihrer Arbeitsunfähigkeit in einem Verein tätig waren, dann teilen Sie dem Vertrauensarzt dies mit über das Formular „Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit“. Es handelt sich dabei um ein Formular, dass in allen Fällen ausgefüllt werden muss, wenn jemand eine Arbeit teilzeitig aufnimmt, ganz gleich, ob es sich dabei um eine bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit handelt. Das Dokument finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.
Reichen Sie das Formular spätestens einen Monat nach Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit beim Vertrauensarzt ein, um Kürzungen Ihres Krankengeldes zu vermeiden.
Im Allgemeinen wird Vereinsarbeit nicht als professionelle Tätigkeit eingestuft, eventuelle Einkünfte aus einer Vereinstätigkeit sind normalerweise mit Ihrem Krankengeld kumulierbar. Es ist aber wichtig, dass folgende Bedingungen eingehalten werden, die der Vertrauensarzt mithilfe des Antrags prüfen wird:
- Der Betroffene muss weiterhin als arbeitsunfähig anerkannt sein.
- Die Tätigkeit muss mit dem Gesundheitszustand des Betroffenen vereinbar sein.
Im Falle einer Vereinsarbeit, die Sie erst während der Arbeitsunfähigkeit beginnt, müssen Sie je nach Berufsstatut unterschiedlich handeln:
Arbeitnehmer
Die Tätigkeit muss dem Vertrauensarzt über das Formular „Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit“ mitgeteilt werden, spätestens einen Tag vor Aufnahme dieser Tätigkeit. Das Dokument finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.
Eventuelle Einkünfte aus der Vereinsarbeit während der Arbeitsunfähigkeit sind kumulierbar mit Ihrem Krankengeld. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie vom Vertrauensarzt weiterhin als arbeitsunfähig eingestuft sind und dass die Vereinsarbeit mit Ihrem Gesundheitszustand vereinbar ist.
Die Genehmigung des Vertrauensarztes ist bis zu 2 Jahre gültig.