Statuarische Beamte: Keine medizinischen Pensionen mehr


Für statuarische Beamte wird die vorzeitige medizinische Pensionierung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit schrittweise abgeschafft. Seit Jahresmitte werden keine neuen Fälle mehr in dieses System aufgenommen. Damit wird die Absicherung bei längerer Krankheit künftig stärker an jene von Arbeitnehmern im Privatsektor angeglichen.


Bisher konnten statuarische Beamte, die aufgrund einer dauerhaften körperlichen Arbeitsunfähigkeit nicht mehr in der Lage waren, ihren Dienst auszuüben, unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig eine medizinische Pension erhalten. Dieses System gehört schrittweise der Vergangenheit an.

Was ändert sich konkret?

Wer künftig länger krankheitsbedingt als statuarischer Beamter seinen Dienst nicht mehr ausüben kann, wird nicht mehr über eine medizinische Pension abgesichert. Stattdessen fällt die betroffene Person grundsätzlich unter die gesetzliche Kranken- und Invalidenversicherung. Damit wird die Regelung für Beamte stärker an das System angeglichen, das bereits für Beschäftigte des Privatsektors gilt.

 

Die Reform betrifft allerdings nicht diejenigen, die bereits aufgrund einer definitiven Arbeitsunfähigkeit  pensioniert wurden. Ihre bestehende Situation bleibt unverändert. Mit der schrittweisen Abschaffung des Systems soll die soziale Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit vereinheitlicht und die Unterschiede zwischen statuarischen Beamten und Arbeitnehmern im Privatsektor reduziert werden.