Indexierung von Ersatzeinkommen ab September 2026


Ab September 2026 steigen die Ersatzeinkommen. Die meisten werden regulär indexiert. Bei höheren Ersatzeinkommen fällt die Erhöhung jedoch begrenzter aus.


Ein neues System der Indexierung

Die Föderalregierung führt ab September 2026 ein neues Indexierungssystem ein, den sogenannten „Centenindex“. Für die meisten Ersatzeinkommen bleibt die übliche Indexierung bestehen. Nur höhere Leistungen erhalten ausnahmsweise eine geringere Erhöhung. 

Was bedeutet das für Sie?

  • Beträgt Ihr Ersatzeinkommen höchstens 2.000 € brutto pro Monat? Dann erhalten Sie die reguläre Indexierung von 2 %. 
  • Beträgt Ihr Ersatzeinkommen mehr als 2.000 € brutto pro Monat? Dann ist die Erhöhung auf rund 40 € pro Monat (bzw. maximal 1,54 € pro Tag) begrenzt.

Für welche Leistungen gilt das?

Die neue Indexierung gilt für verschiedene Leistungen, die von der Krankenkasse gezahlt werden: 

  • Kranken- und Invalidengeld, 
  • Mutterschafts- und Vaterschaftsgeld, 
  • Ersatzeinkommen bei Geburtsurlaub sowie Adoptions- oder Pflegeelternurlaub.