Häusliche Krankenpflege: Kostenerstattung für Leistungen von Pflegeassistenten
30.07.2026Seit Juli 2026 gibt es eine Neuerung in der häuslichen Krankenpflege: Pflegeassistenten können bestimmte Pflegeleistungen selbstständig durchführen und über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Für Patienten bedeutet das: Die Kosten werden erstattet, sofern der Pflegeassistent einer Pflegegruppe angehört oder für ein anerkanntes Ärztehaus arbeitet.
Welche Aufgaben übernehmen Pflegeassistenten?
Pflegeassistenten unterstützen Menschen dabei, ihre Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern, und tragen zu einer höheren Lebensqualität bei. Sie übernehmen vor allem Pflege in weniger komplexen Situationen und arbeiten dabei eng mit einem verantwortlichen Krankenpfleger zusammen.
Wann können Pflegeassistenten selbstständig tätig werden?
Ob ein Pflegeassistent die Versorgung allein übernehmen kann, hängt davon ab, wie aufwendig die Pflege ist.
- Pflege für höchstens 24 Stunden: Der Pflegeassistent kann selbst einschätzen, welche Pflege notwendig ist, und die erbrachten Leistungen abrechnen.
- Pflege über mehr als 24 Stunden: In diesem Fall beurteilt zunächst ein verantwortlicher Krankenpfleger den Pflegebedarf und erstellt einen Pflegeplan. Auf dieser Grundlage kann der Pflegeassistent die Pflege übernehmen. Falls die erste Beurteilung noch nicht erfolgt ist, darf der Pflegeassistent bereits mit der Versorgung beginnen. Die Einschätzung durch den verantwortlichen Krankenpfleger muss jedoch spätestens 5 Tage nach Beginn der Pflege erfolgen.
Was passiert, wenn sich der Gesundheitszustand verändert?
Stellt der Pflegeassistent während der Betreuung fest, dass der Pflegebedarf zunimmt oder die Situation komplexer wird, informiert er umgehend den verantwortlichen Krankenpfleger. Dieser überprüft den Gesundheitszustand des Patienten erneut und passt den Pflegeplan bei Bedarf an.