Nebenwirkungen melden: Ein einfacher Schritt, um den sicheren Umgang mit Medikamenten zu fördern


In der Regel nimmt man Medikamente ein, um einer Krankheit vorzubeugen, ein gesundheitliches Problem zu behandeln oder dessen Symptome zu lindern. Jedes Medikament kann jedoch Nebenwirkungen verursachen. Einige treten häufig auf, andere sehr selten, dabei ist nicht unbedingt jeder betroffen. Nebenwirkungen können störend, schwerwiegend oder teilweise noch unbekannt sein. Zu diesem Zweck wurde der Bereich der Pharmakovigilanz eingerichtet.


Was ist Pharmakovigilanz? 

Auch wenn Medikamente vor ihrer Markteinführung sorgfältig getestet werden, können seltene oder spätere Nebenwirkungen erst nach längerer Anwendung auftreten. 
Die Pharmakovigilanz ermöglicht die Überwachung und Analyse der Nebenwirkungen über einen größeren Zeitraum. 

Wer kann mögliche Nebenwirkungen melden? 

Jeder kann Nebenwirkungen melden – unabhängig davon, ob es sich um medizinisches Fachpersonal wie Ärzte, Apotheker oder Pflegekräfte handelt oder um Patienten, Angehörige oder Betreuer.Eine Nebenwirkung zu melden bedeutet, zur Sicherheit aller beizutragen. Es ist eine wichtige und hilfreiche Maßnahme. 

Welche Nebenwirkungen sollten gemeldet werden?  

Jeder Verdacht auf eine Nebenwirkung kann weitergeleitet werden. 
Insbesondere schwerwiegende Nebenwirkungen sollten gemeldet werden, vor allem wenn sie: 

  • zu einer Hospitalisierung geführt haben,  
  • lebensbedrohlich waren,  
  • zum Tod geführt haben,  
  • eine erhebliche Beeinträchtigung oder Invalidität verursacht haben,
  • Auswirkungen auf eine Schwangerschaft hatte (Anomalie oder Fehlbildung),  
  • oder einen medizinischen Eingriff zur Folge hatte. 

Die Meldung ist auch wichtig für Nebenwirkungen, die noch nicht bekannt sind (d.h. nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind). Arzneimittel, die durch ein auf der Packungsbeilage abgebildetes schwarzes, umgekehrtes Dreieck «▼» gekennzeichnet sind, sollten besonders aufmerksam überwacht werden. Dieses Dreieck bedeutet entweder, dass das Arzneimittel neu ist oder dass nur begrenzte Informationen über seine Langzeitanwendung vorliegen. Es bedeutet nicht, dass das Arzneimittel gefährlich ist, sondern soll daran erinnern, möglicherweise auftretende Nebenwirkungen zu melden. 

 

Hinweis: Auch Medikationsfehler können gemeldet werden, selbst wenn sie keine Nebenwirkung verursacht haben. Z.B.  bei Verwechslungen zwischen zwei Arzneimitteln mit ähnlichem Namen oder Verpackung oder unklare Packungsbeilagen. Dies ermöglicht es der FAMHP (Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte), wiederkehrende Probleme zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um diese künftig zu vermeiden. 

Wie kann eine Meldung erfolgen? 

Das Melden ist einfach und schnell möglich: 

Die FAMHP kann keine individuellen medizinischen Ratschläge erteilen. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Behandlung haben, wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt oder Apotheker.