Verlängerte Mutterschaftsruhe für Selbstständige ab Juli 2026


Gute Nachrichten für selbstständige Mütter: Ab dem 1. Juli 2026 wird die Mutterschaftsruhe für Selbstständige in Belgien verlängert. Künftig können Selbstständige – abhängig von der Nutzung von Dienstleistungsschecks („Titres-Services“) – bis zu 3 zusätzliche Wochen Mutterschaftsruhe erhalten.


Bisher beträgt die Mutterschaftsruhe für Selbstständige 12 Wochen bzw. 13 Wochen bei einer Mehrlingsgeburt. Sie setzt sich aus 1 verpflichtenden Woche vor der Geburt, 2 verpflichtenden Wochen nach der Geburt sowie 9 frei einteilbaren Wochen zusammen.

 

Ab Juli 2026 kann diese Dauer auf bis zu 15 Wochen (16 Wochen bei Mehrlingsgeburten) ausgeweitet werden. Die zusätzlichen Wochen hängen davon ab, ob und in welchem Umfang Haushaltshilfen über Dienstleistungsschecks in Anspruch genommen werden:

  • keine Nutzung von Dienstleistungsschecks: +3 Wochen Mutterschaftsruhe (insgesamt 15 Wochen),
  • Nutzung von 35 Dienstleistungsschecks: +2 Wochen (insgesamt 14 Wochen),
  • Nutzung von 70 Dienstleistungsschecks: +1 Woche (insgesamt 13 Wochen).

Die neue Regelung gilt ausschließlich für Mutterschaftsruhen, die ab dem 1. Juli 2026 beginnen.

 

Selbstständige erhalten während der Mutterschaftsruhe ein wöchentliches Mutterschaftsgeld. Für das Jahr 2026 beträgt dieses in den ersten 4 Wochen 908,11 € bei vollständiger Arbeitsunterbrechung. Ab der 5. Woche liegt der Betrag bei 830,59 € pro Woche.

 

Weitere Informationen zur Mutterschaftsruhe für Selbstständige finden Sie unter Verwandte Themen.