HPV-Impfung: Erweiterte Kostenübernahme ab Juni 2026


Ab dem 1. Juni 2026 werden die Erstattungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung für die HPV-Impfung ausgeweitet. Damit erhalten künftig mehr Menschen Zugang zu einer finanziell unterstützten Vorsorge gegen das Humane Papillomavirus (HPV).


Von HPV existieren mehr als 100 verschiedene Typen. Die meisten Infektionen verlaufen harmlos und heilen von selbst aus. Da Betroffene häufig keine Symptome bemerken, bleibt eine Infektion oft unentdeckt und kann leicht übertragen werden. Einige HPV-Typen gelten jedoch als Hochrisikoviren: Sie können Zellveränderungen im Genital-, Anal- oder Rachenbereich verursachen und langfristig verschiedene Krebsarten begünstigen – darunter Gebärmutterhals-, Vulva-, Vaginal-, Penis-, Anal- sowie Mund- und Rachenkrebs.

 

Der Hohe Gesundheitsrat empfiehlt daher eine möglichst frühzeitige Impfung. Den besten Schutz bietet diese, wenn sie vor dem ersten Kontakt mit dem Virus erfolgt. Da HPV überwiegend durch sexuelle Kontakte übertragen wird, sollte die Impfung idealerweise vor dem ersten Geschlechtsverkehr verabreicht werden – unabhängig vom Geschlecht.

Kostenlose Impfung im Rahmen der Schulvorsorge

Die HPV-Impfung ist bereits Teil des kostenlosen Impfprogramms der Gemeinschaften. Kinder können sich im Rahmen der schulärztlichen Untersuchungen kostenlos mit dem Impfstoff Gardasil 9® impfen lassen.

Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung

Zusätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der HPV-Impfung für Personen, die in jüngeren Jahren noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden. Bislang galt diese Erstattung ausschließlich für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren.

Ab dem 1. Juni 2026 wird die Kostenübernahme erweitert auf:

  • junge Erwachsene bis 30 Jahre,
  • bestimmte Risikogruppen bis 45 Jahre, insbesondere Menschen mit geschwächtem Immunsystem, wie Transplantationspatienten oder Personen mit HIV.

In diesem Fall zahlen Sie lediglich den Eigenanteil für die Arztkonsultation zur Verabreichung des Impfstoffs sowie einen Eigenanteil für den Impfstoff selbst (8,50 € für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif und 12,80 € für Normalversicherte).

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Zusätzliche Dienste

Im Rahmen unserer Zusätzlichen Dienste können Sie eine Erstattung dieser Eigenanteile erhalten. Wir sehen für Mitglieder ungeachtet des Alters eine Erstattung von anerkannten Impfstoffen vor von bis zu 30 € pro Jahr