RSV und Bronchiolitis: 5 Dinge, die Sie wissen sollten, um gut durch den Winter zu kommen


Immer wieder im Herbst und Winter taucht ein bekanntes Virus im Alltag vieler Familien auf: das RSV, das Respiratorische Synzytialvirus. In den meisten Fällen verursacht es nur leichte Erkältungssymptome und betrifft die oberen Atemwege (Nase, Rachen). Für Säuglinge und ältere Menschen kann es jedoch gefährlicher werden und schwere Infektionen wie Bronchiolitis oder Lungenentzündung auslösen. Kein Grund zur Panik: Wer das Virus besser kennt, kann sich auch besser schützen.


Was ist RSV?

RSV ist ein weit verbreitetes Atemwegsvirus. Bei Erwachsenen und älteren Kindern äußert es sich meist wie eine gewöhnliche Erkältung. Bei Säuglingen und älteren Menschen kann das Virus jedoch die unteren Atemwege befallen und zu Bronchiolitis oder schwereren Atemwegsinfektionen führen.

Wer ist besonders gefährdet?

Bei Kindern unter 2 Jahren sind die Atemwege noch sehr eng. Schon eine geringe Schleimbildung kann die Atmung erschweren und zu pfeifenden Atemgeräuschen, anhaltendem Husten oder Trinkschwierigkeiten führen. Eine Bronchiolitis kann schneller entstehen und einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machen.

Bei älteren Menschen beginnt die Infektion oft weniger auffällig, kann sich jedoch zu schweren Atemwegserkrankungen entwickeln – insbesondere bei einem geschwächten Immunsystem oder bestehenden chronischen Erkrankungen.

Wie wird RSV übertragen?

RSV-Infektionen treten vor allem zwischen Oktober und März auf, mit einem Höhepunkt meist im Dezember – einer Zeit, in der wir uns vermehrt in geschlossenen Räumen aufhalten. Das Virus ist hoch ansteckend und wird durch Tröpfchen beim Husten oder Niesen, über die Hände oder Alltagsgegenstände wie Spielzeug, Schnuller oder Türklinken übertragen.

RSV kann mehrere Stunden auf Oberflächen überleben, weshalb Hygiene besonders wichtig ist.

Welche Symptome sollte man beobachten?

Typische Symptome ähneln einer Erkältung: verstopfte oder laufende Nase, trockener Husten, leichtes Fieber und manchmal eine Mittelohrentzündung. Bei Säuglingen sollten Eltern ärztlichen Rat einholen, wenn folgende Anzeichen auftreten:

  • schnelle, erschwerte oder pfeifende Atmung,
  • zunehmender Husten,
  • Trinkverweigerung oder Probleme beim Füttern,
  • ungewöhnliche Unruhe oder starke Müdigkeit.

In den meisten Fällen klingen die Symptome innerhalb weniger Tage von selbst ab.

Wie lassen sich besonders gefährdete Personen schützen?

Einfache Maßnahmen sind sehr wirksam:

  • regelmäßiges Händewaschen,
  • Husten und Niesen in ein Taschentuch oder die Armbeuge,
  • regelmäßiges Lüften der Wohnräume,
  • Vermeidung von Rauchbelastung,
  • häufig genutzte Oberflächen und Spielzeuge reinigen und desinfizieren,
  • Vorsicht im Kontakt mit erkrankten Personen.

Und die Impfung?

  • Für werdende Eltern und Eltern von Neugeborenen: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die RSV-Impfung während der Schwangerschaft oder über verfügbare Antikörperpräparate zum Schutz von Neugeborenen.
  • Für Risikogruppen: Eine RSV-Impfung wird empfohlen:
    • für alle Personen ab 75 Jahren,
    • für Menschen ab 60 Jahren mit mind. einem Risikofaktor, wie z. B. chronische Lungenerkrankung, Herzinsuffizienz oder Diabetes,
    • für immungeschwächte Personen
    • für Bewohner von Pflegeeinrichtungen.

 

Impfungen gegen RSV

Ihr Baby vor RSV schützen

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  1. Nach der Geburt: direkte Injektion von monoklonalen Antikörpern an Ihr Baby (Beyfortus®)
  2. Während der Schwangerschaft: Impfung der werdenden Mutter zwischen der und 36. Schwangerschaftswoche (Abrysvo®)

Beyfortus®

Informationen

  • Kein Impfstoff, sondern Antikörper, die dem Baby direkt injiziert werden.
  • Sofortiger Schutz nach der Injektion, der 5 bis 6 Monate anhält.
  • Beyfortus wird von der gesetzlichen Krankenversicherung für Frühgeborene und Säuglinge unter einem Jahr unter bestimmten Voraussetzungen erstattet.
  • Ziel: Reduktion des Risikos schwerer RSV-Infektionen und damit verbundener Krankenhausaufenthalte.

Erstattungsbedingungen

  • Das Baby wurde nach dem 1. April geboren (also vor Beginn der RSV-Saison).
  • Die Mutter wurde nicht mit Abrysvo geimpft.
  • Ärztliche Verschreibung und vorherige Genehmigung durch den Vertrauensarzt.

Zeitpunkt der Verabreichung

  • Für Kinder, die zwischen dem 1. April und dem 30. September geboren sind:
    • Wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt (Kinderarzt oder Hausarzt) oder an Kaleido Ostbelgien für die Verordnung und die Verabreichung. Die Verabreichung wird nur im Oktober erstattet (d.h. vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober).
  • Für Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März geboren sind:
    • Die Verabreichung kann auf der Entbindungsstation (oder später nach der Geburt beim (Kinder-)Arzt) erfolgen. Die Erstattung ist bis zum 31. März möglich.

Eigenanteil

  • 12,10 € (ohne erhöhte Kostenübernahme)
  • 8 € (mit erhöhter Kostenübernahme)

Abrysvo®

Informationen

  • Impfstoff für die werdende Mutter, der die Bildung von RSV-Antikörpern anregt, welche über die Plazenta auf das Baby übertragen werden.
  • Schutz des Babys bis zu 6 Monate nach der Geburt.
  • Seit dem 1. Januar 2025 für Schwangere erstattbar.

Bedingungen

  • Voraussichtliche Geburt während der RSV-Saison (September bis März).
  • Impfung zwischen der 28. und 36. Schwangerschaftswoche.
  • Eine einzige Injektion.
  • Ärztliche Verschreibung und Zustimmung des Vertrauensarztes.

Eigenanteil

  • 12,50 € (ohne erhöhte Kostenübernahme)
  • 8,30 € (mit erhöhter Kostenübernahme)

Wichtig: Hat die Mutter Abrysvo erhalten, wird Beyfortus für das Baby in der Regel nicht erstattet, außer in Ausnahmefällen.

 

Schutz für ältere und immungeschwächte Personen

Eine RSV-Impfung wird empfohlen für:

  • alle Personen ab 75 Jahren
  • Personen ab 60 Jahren mit mindestens einem Risikofaktor
    (z. B. chronische Atemwegserkrankungen, Herzinsuffizienz, Diabetes)
  • immungeschwächte Personen
  • Bewohner von Pflegeeinrichtungen

Verfügbare Impfstoffe

  • Arexvy®: 205,11 € oder Abrysvo®: 183,38 €
    • teilweise erstattet für bestimmte Personen ab 65 Jahren
    • bei Anspruch auf Erstattung:
      • 12,50 € Eigenanteil
      • 8,50 € mit erhöhter Kostenübernahme, je nach medizinischer Situation oder Aufenthalt in einer Einrichtung
  • Eine Impfung schützt mindestens 2 RSV-Saisons lang.
  • Idealer Impfzeitpunkt: Beginn der RSV-Saison (September–Oktober), eine Impfung ist jedoch ganzjährig möglich.

Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Ihre Apotheker.