Ozempic: Änderungen bei der Erstattung
05.11.2025Bestimmte Medikamente zur Behandlung von Typ-2-Diabetes – sogenannte GLP-1-Analoga wie Ozempic®, Rybelsus®, Trulicity®, Victoza® oder Xultophy® – erfreuen sich seit einigen Jahren wachsender Beliebtheit. Sie helfen nicht nur, den Blutzuckerspiegel besser zu kontrollieren, sondern können in manchen Fällen auch zur Gewichtsabnahme beitragen.
Um sicherzustellen, dass diese Medikamente auch künftig den Menschen zur Verfügung stehen, die sie medizinisch wirklich benötigen, haben sich seit dem 1. Oktober 2025 die Bedingungen für ihre Erstattung durch die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr geändert.
Was hat sich geändert?
Bisher konnten GLP-1-Analoga auf 2 Wegen erstattet werden:
- Im Rahmen eines sogenannten Diabetes-Behandlungsweg, wenn die ärztliche Verschreibung den Vermerk „Diabetesbehandlungsweg“ enthielt – in diesem Fall war keine Genehmigung durch den VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. Mehr der Krankenkasse notwendig.
- Mit ärztlicher Verschreibung und zusätzlicher Genehmigung durch den Vertrauensarzt.
In beiden Fällen war der Anspruch auf Erstattung an bestimmte medizinische Voraussetzungen (z.B. Blutzuckerwerte, vorherige Behandlungsversuche) geknüpft.
Ab dem 1. Februar 2026 wird die Erstattung dieser Medikamente nur noch mit vorheriger Genehmigung durch den Vertrauensarzt der Krankenkasse möglich sein – auch im Rahmen eines Behandlungsplans.
Übergangsphase von Oktober 2025 bis Januar 2026
Zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 31. Januar 2026 gibt es eine Übergangsphase. In dieser Zeit können bereits die nötigen Anträge gestellt und vorbereitet werden.
Warum wurden die Regeln geändert?
- Verantwortungsvoller Einsatz der Medikamente: In letzter Zeit wurden GLP-1-Analoga zunehmend außerhalb der zugelassenen Indikation – bspw. nur zur Gewichtsreduktion – verschrieben, was für das Gesundheitssystem hohe Kosten verursacht hat.
- Sicherer Zugang für Betroffene: Menschen mit Typ-2-Diabetes, die diese Medikamente wirklich benötigen, sollen auch künftig verlässlich darauf zugreifen können.
Was bedeutet das für Sie als Patient?
Wenn Sie an Typ-2-Diabetes leiden und aktuell eines der genannten Medikamente einnehmen:
Sprechen Sie möglichst bald mit Ihrem behandelnden Arzt. Er prüft, ob eine Genehmigung erforderlich ist und übernimmt die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse.
Was bleibt wie bisher?
- Alle anderen antidiabetischen Medikamente (außer GLP-1-Analoga) bleiben weiterhin unter den bisherigen Bedingungen erstattungsfähig.
- Eine einmal genehmigte Erstattung gilt für 12 Monate und kann bei fortlaufender Behandlung verlängert werden.