Arbeitslosenreform 2026: Was das für Ihren Versicherungsschutz bei der Krankenkasse bedeutet


Sie sind arbeitslos und haben möglicherweise ein Schreiben oder eine E-Mail vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) erhalten, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie ab 2026 Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren. Diese Reform kann verunsichern, besonders im Hinblick auf den Zugang zu Gesundheitsleistungen und die Erstattung Ihrer medizinischen Kosten.


Krankenversicherungsschutz gilt bis Ende 2027

Keine Sorge, Ihr Krankenversicherungsschutz bleibt bis Ende 2027 gültig. Die Ansprüche für die Jahre 2026 und 2027 werden nämlich auf Grundlage Ihrer beruflichen und sozialen Situation der Jahre 2024 und 2025 berechnet. Das bedeutet, dass selbst wenn Ihre Arbeitslosenleistungen 2026 enden, Ihre Ansprüche auf Erstattungen für Gesundheitspflegeleistungen bis Ende 2027 bestehen bleiben.

Keine sofortigen Schritte erforderlich

Derzeit müssen Sie nichts unternehmen. Es ist nicht notwendig, uns zu kontaktieren.

 

Je nach Situation kann es sein, dass Ihr Versicherungsstatut später angepasst werden muss. Diese Überprüfung kann jedoch erst ab 2026 erfolgen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des LfA unter Reform der Vorschriften über Arbeitslosigkeit (siehe Nützliche Links).