Automatische Erstattung Ihrer (Zahn-)Arztbesuche
10.09.2025Seit dem 1. September 2025 sind Hausärzte, Fachärzte und Zahnärzte verpflichtet, Behandlungsbescheinigungen elektronisch direkt an die Krankenkasse zu übermitteln.
Welche Vorteile bringt das neue System für Sie?
Dank der elektronischen Übermittlung gehen Ihre Behandlungsbescheinigungen nicht mehr verloren. Gleichzeitig sparen Sie sich den Weg zur Krankenkasse – alles läuft automatisch und unkompliziert ab.
Für Sie als Patient bedeutet diese Digitalisierung einen großen Fortschritt. Selbst wenn Sie nicht so vertraut mit digitalen Medien sind, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen: Der gesamte Prozess funktioniert ganz von allein, ohne dass Sie aktiv werden müssen, und Sie erhalten Ihre Rückerstattung viel schneller.