Neue Erstattung für Babys mit Kuhmilchallergie
11.07.2025Einige Säuglinge leiden an einer Kuhmilchallergie. In bestimmten Fällen können spezielle Produkte, sogenannte extensiv hydrolysierte Säuglingsnahrung (eHF), verordnet werden. Seit dem 1. Juni 2025 beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung unter gewissen Bedingungen an den Kosten dieser Produkte.
Kuhmilchallergie – was ist das?
Bei der Kuhmilchallergie reagiert das Immunsystem auf ein oder mehrere Kuhmilcheiweiße. Hauptsächlich betroffen sind Kinder unter 3 Jahren. Die Allergie tritt häufig 1 bis 6 Monate nach Einführung von Lebensmitteln mit Kuhmilcheiweißen auf. Auch gestillte Babys können betroffen sein, wenn die Mutter Kuhmilchprodukte konsumiert.
Die Häufigkeit der Allergie ist in den ersten Lebensjahren am höchsten, sie nimmt aber in der Regel ab dem Alter von 4 bis 6 Jahren deutlich ab.
Es gibt 2 Formen der Kuhmilchallergie:
- IgE-vermittelte Allergie: Die Symptome treten meist schnell auf, gewöhnlich 20 bis 30 Minuten bis maximal 2 Stunden nach dem Verzehr. Typisch sind sichtbare Hautreaktionen beim Säugling.
- Nicht IgE-vermittelte Allergie: Die Symptome entwickeln sich verzögert und betreffen tendenziell den Magen-Darm-Trakt.
Welche Produkte werden erstattet?
Statt herkömmlicher Anfangs- oder Folgemilch, die auf Kuhmilcheiweiß basiert, benötigen Säuglinge mit einer Kuhmilchunverträglichkeit eine spezielle, deutlich teurere Milchnahrung, bei der das Eiweiß stark zerlegt und so besser verträglich ist.
Zu den erstattungsfähigen Produkten auf Basis von extensiv hydrolysiertem Kuhmilcheiweiß zählen u.a.:
- Alfaré HMO
- Althéra HMO
- Novalac Allernova AR+
- Nutramigen LGG 1, 2 und 3 (400 g)
Bedingungen für die Erstattung
Die Erstattung gilt für klar definierte Indikatoren, deren Diagnose mit einem geeigneten Test bestätigt wurde, und muss von einem Kinderarzt beantragt werden. Der Eigenanteil ist auf 12 € begrenzt. Beispiel: Bei einem Produktpreis von 24 € zahlen Sie selbst maximal 12 €.
So erhalten Sie die Erstattung:
- Diagnose und Antrag: Ihr Kinderarzt stellt die Diagnose und sendet den Antrag auf Erstattung (Formular C12) an den VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. Mehr unserer Krankenkasse.
- Genehmigung: Der Vertrauensarzt prüft den Antrag und erteilt im Falle einer Zustimmung die Genehmigung zur Erstattung. Wir leiten die entsprechende Bestätigung an Sie weiter.
- Ankauf und Erstattung: Sie kaufen das Produkt in der Apotheke und erhalten auf Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Genehmigung des Vertrauensarztes die Erstattung. Sie zahlen nur den Eigenanteil.
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