Ins Ausland reisen während einer Arbeitsunfähigkeit: Was sollten Sie beachten?
22.05.2025Sie sind arbeitsunfähig und möchten ein paar Tage verreisen? Das ist grundsätzlich möglich – vorausgesetzt, Sie befolgen bestimmte Schritte. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Informieren Sie Ihre Krankenkasse 15 Tage vor der Abreise
- Melden Sie Ihrer Krankenkasse Ihren geplanten Aufenthalt spätestens 15 Tage vor der Abreise.
- Warum? Sollte eine Vorladung bei unserem VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt./dem Paramediziner oder unserem Return to work-Koordinator geplant sein, so können wir – nach Möglichkeit – diesen Termin verschieben.
- Wie? Füllen Sie das Kontaktformular aus.
Was passiert, wenn Sie nicht rechtzeitig Bescheid geben?
- Wenn Sie Ihre Reise nicht fristgerecht melden, wird sie von der Krankenkasse nicht berücksichtigt. Das bedeutet: Sie müssen zu allen während Ihrer Abwesenheit geplanten Terminen erscheinen.
Mögliche Auswirkungen
- Wenn Sie einen Termin beim Vertrauensarzt oder dem Paramediziner versäumen, wird die Zahlung Ihres Kranken-/Invalidengelds ausgesetzt.
- Wenn Sie einen Termin beim Return to work-Koordinator verpassen, wird Ihr Kranken-/Invalidengeld um 2,5 % pro Tag gekürzt.
Seien Sie bestens vorbereitet, um
böse Überraschungen zu vermeiden.