Ins Ausland reisen während einer Arbeitsunfähigkeit: Was sollten Sie beachten?


Sie sind arbeitsunfähig und möchten ein paar Tage verreisen? Das ist grundsätzlich möglich – vorausgesetzt, Sie befolgen bestimmte Schritte. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.


Informieren Sie Ihre Krankenkasse 15 Tage vor der Abreise

  • Melden Sie Ihrer Krankenkasse Ihren geplanten Aufenthalt spätestens 15 Tage vor der Abreise.
    • Warum? Sollte eine Vorladung bei unserem Vertrauensarzt/dem Paramediziner oder unserem Return to work-Koordinator geplant sein, so können wir – nach Möglichkeit – diesen Termin verschieben.
    • Wie? Füllen Sie das Kontaktformular aus.

warning pictogram freie Was passiert, wenn Sie nicht rechtzeitig Bescheid geben?

  • Wenn Sie Ihre Reise nicht fristgerecht melden, wird sie von der Krankenkasse nicht berücksichtigt. Das bedeutet: Sie müssen zu allen während Ihrer Abwesenheit geplanten Terminen erscheinen.

 

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Mögliche Auswirkungen

  • Wenn Sie einen Termin beim Vertrauensarzt oder dem Paramediziner versäumen, wird die Zahlung Ihres Kranken-/Invalidengelds ausgesetzt.
  • Wenn Sie einen Termin beim Return to work-Koordinator verpassen, wird Ihr Kranken-/Invalidengeld um 2,5 % pro Tag gekürzt.

 

Seien Sie bestens vorbereitet, um

böse Überraschungen zu vermeiden.