Hadronentherapie für Krebskranke


Die Hadronentherapie stellt bei bestimmten Krebserkrankungen eine wirksame Behandlung dar. Erfüllt ein Patient die Bedingungen, können konventionelle Strahlentherapiezentren ihn an ein spezialisiertes Hadrontherapiezentrum überweisen. Für die Therapie ist dann eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen.


Was ist die Hadronentherapie?

Die Hadronentherapie ist eine Technik, die es erlaubt, Krebszellen auf sehr präzise Weise zu bestrahlen, entweder mit Protonen oder mit anderen geladenen Teilchen wie Kohlenstoff-Ionen. Darüber hinaus können Partikel wie Kohlenstoff-Ionen auch zur Behandlung von Tumoren eingesetzt werden, die gegen die konventionelle Strahlentherapie resistent sind.

Anerkannte Zentren für Hadronentherapie

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Behandlung in einem anerkannten Hadronentherapiezentrum. In Belgien gibt es nur ein solches Zentrum, die übrigen befinden sich im Ausland:

  • Zentrum für Protonentherapie „ParTICLe“ an der UZLeuven – Zusammenarbeit zwischen 6 belgischen Universitätskliniken und ihren Krankenhausnetzwerken. 
  • Protonen-Therapiezentrum des Instituts Curie in Orsay (Frankreich)
  • Ionenstrahl-Therapiezentrum (HIT) in Heidelberg (Deutschland)
  • Westdeutsches Protonentherapiezentrum (WPE) in Essen (Deutschland)
  • Protonen-Therapiezentrum des Paul Scherrer Instituts (PSI) in Villigen (Schweiz)

Wer darf einen Patienten an ein Hadronentherapiezentrum überweisen?

Nur zugelassene Strahlentherapiezentren, die ein Abkommen mit dem LIKIV abgeschlossen haben, dürfen einen Patienten überweisen. Im Abkommen ist Folgendes festgelegt:

  • Das Verfahren für die Überweisung eines Patienten an ein Zentrum
  • Die Bedingungen, die Patienten erfüllen müssen, um eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten.
  • Die Erstattungsregeln der Reise- und Unterbringungskosten des Patienten und einer eventuellen Begleitperson, wenn die Behandlung im Ausland stattfindet.
  • Die Kostenübernahme für das Strahlentherapiezentrum, welches den Patienten überweist und die Behandlung koordiniert.
  • Modalitäten für die Bezahlung der Therapiezentren.

Nach welchem Verfahren wird ein Patient überwiesen?

Das Verfahren besteht aus mehreren Schritten.

Erster Schritt 

Wenn die Hadronentherapie, gemäß dem Bericht der sogenannten „multidisziplinären onkologischen Konsultation (COM)“, die einzige oder am besten geeignete Therapie für den Patienten ist, kann sich der behandelnde Arzt an eines der konventionellen Strahlentherapiezentren in Belgien wenden, das den Patienten an ein Hadronentherapie-Zentrum (in Belgien oder im Ausland) überweisen kann.

 

Für nicht-onkologische Erkrankungen, die eventuell auch in Frage kommen können, ist ebenfalls ein multidisziplinärer Bericht erforderlich.

Zweiter Schritt

 Nach Prüfung des Antrages schickt das Strahlentherapiezentrum dem LIKIV ein vollständiges Antragsdossier zu. Darin aufgeführt sind das Hadronentherapiezentrum, das die Behandlung übernimmt, die Kostenschätzung der Behandlung sowie eventuelle Reise- und Unterbringungskosten.

Dritter Schritt

Das Antragsdossier wird dem zuständigen Ausschuss vorgelegt, der darüber entscheidet, ob eine Erstattung der Behandlungs-, Reise- und Unterbringungskosten gewährt wird oder nicht.

Vierter Schritt 

Bei einer positiven Entscheidung des Ausschusses kann der Patient sich in die Behandlung begeben. Das konventionelle Strahlentherapiezentrum koordiniert die Überweisung des Patienten.

Fünfter Schritt

Nach der Behandlung zahlt das LIKIV die Behandlungskosten direkt an das Hadronentherapiezentrum und übernimmt die Unterbringungs- und Transportkosten des Patienten. Das überweisende Strahlentherapiezentrum erhält einen Zuschuss für seine Koordinationsarbeit.