Ende einiger Corona-Maßnahmen


Zu Beginn der Corona-Pandemie wurden einige Unterstützungsmaßnahmen eingeführt, um betroffenen Menschen finanziell unter die Arme zu greifen. Begonnen haben diese zum 1. April 2020 und wurden in Abhängigkeit von der Situation quartalsmäßig verlängert – bis zum 30. September 2021.


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Maßnahmen verlängert bis 31. Dezember 2021

Aufgrund der aktuellen Covid-19 Infektionen werden folgende Maßnahmen nun doch rückwirkend vom 1. Oktober 2021 bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2021 ausgezahlt.

Stand 3. Dezember 2021

Eine weitere Verlängerung ist nicht vorgesehen, d.h. folgende Unterstützungen wurden zum 30. September 2021 beendet:

Zusatz zum Krankengeld für Arbeitnehmer

Für Arbeitsunfähigkeitsperioden während der Pandemie wurde ein höheres Krankengeld gezahlt: statt 60 % wurden 70 % des Bruttogehaltes berücksichtigt, außerdem ein Zusatz gezahlt von 5,63 € pro Tag. Mehr zum Thema in den Verwandten News.

Zusatz zum Krankengeld für Selbstständige

Selbstständige und mithelfende Partner hatten die Möglichkeit, einen Zusatz zu ihrem pauschalen Krankengeld oder Invalidengeld zu erhalten. Dieser Zusatz entsprach der Differenz zwischen dem Überbrückungseinkommen während der Pandemie und dem herkömmlichen Pauschalbetrag für Selbstständige – der Betrag lag somit zwischen 7,08 € und 11,58 €. Mehr zum Thema in den Verwandten News.

Erhöhung der Arbeitslosenunterstützung

Zusätzlich zu einem angehobenen Prozentsatz gab es einen Bonus von 5,63 € netto pro Tag der Arbeitslosigkeit oder rund 150 € pro Monat (abhängig von der Anzahl der Kalendertage im Monat). 

Normalerweise sinkt die Unterstützung, wenn die Arbeitslosigkeit länger dauert. Diese Senkung wurde während der Pandemie ausgesetzt, ab dem 1. Oktober findet sie aber wieder Anwendung.