Covid-19: Krankenhausverlegung ins Nachbarland


Die Zahl der hospitalisierten Covid-19-Patienten in Belgien nimmt stetig zu. Die Krankenhäuser stoßen bereits an ihre Kapazitätsgrenzen und der Bedarf an weiteren Covid-19-Betten bleibt steigend.


Das gilt auch für die ostbelgischen Krankenhäuser. Aus diesem Grund haben sich die Deutschsprachige Gemeinschaft sowie die Euregio-Maas-Rhein erfolgreich dafür eingesetzt, dass ostbelgische Patienten in den Krankenhäusern der deutschen Grenzregionen (Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) behandelt werden können.

 

Außerdem gab es kürzlich Gespräche mit der belgischen Regierung, damit in einem solchen Fall die Verlegungs- und Behandlungskosten übernommen werden.

 

Infolge dieser Initiativen wird es den belgischen Krankenkassen nun durch das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) erlaubt, die Behandlungskosten zu übernehmen, wenn ein Covid-19-Patient von einem belgischen Krankenhaus in ein Krankenhaus eines benachbarten EU-Landes verlegt wird. In erster Linie zielt diese Regelung ab auf die Krankenhäuser im deutschen Grenzraum. Auch für die Transportkosten, d.h. die Verlegung vom belgischen ins deutsche Krankenhaus, wurde eine Regelung gefunden.

Im Rahmen dieser Vereinbarungen werden derzeit bereits mehrere belgische Patienten in deutschen Krankenhäusern behandelt.