Leichterer Zugang zu psychologischer Betreuung: in der DG noch ungewiss


Ende 2020 hat sich die Föderalregierung mit dem psychologischen Unterstützungsbedarf der Bevölkerung nach der Pandemie befasst, insbesondere für die am stärksten gefährdeten Zielgruppen. Infolgedessen wurde eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt, um den Zugang zur psychologischen Pflege zu vereinfachen.


Noch keine deutschsprachigen Therapeuten

Noch ist ungewiss, ob auch die Menschen in der deutschsprachigen Gemeinschaft von dieser Vereinfachung psychologischer Angebote profitieren können. Denn erstattet werden ausschließlich Sitzungen von Therapeuten, die einem vom LIKIV anerkannten Netzwerk angeschlossen sind. Für die deutschsprachige Gemeinschaft ist das Netzwerk RéSME (und nur für Erwachsene) zuständig, dem bisher aber lediglich französischsprachige Therapeuten angeschlossen sind.

Prinzip der neuen Maßnahmen

Die psychologische Betreuung in diesem Rahmen ist in 2 Alterskategorien organisiert: Die Patienten können entweder das Netz “Kinder und Jugendliche” (unter 23 Jahren) oder das Netz “Erwachsene” (ab 15 Jahre) nutzen. Diese Alterskategorien überschneiden sich, um ein angemessenes Angebot für Personen im Alter von 15 bis 23 Jahren zu gewährleisten, die somit ihr Betreuungsnetz – entweder für Jugendliche oder für Erwachsene – je nach Art ihrer Bedürfnisse wählen können.

Die Erstattung ist unterschiedlich, je nach Art der psychologischen Betreuung:

  • Psychologische Erstbetreuung: Hierbei handelt es sich um kurzfristige oder wenig intensive psychologische Behandlungen, die zu einer schnellen Besserung des Wohlbefindens beitragen sollen. Kinder und Jugendliche bis 23 Jahre haben Anspruch auf 10 Einzelsitzungen oder auf 8 Gruppensitzungen während 12 Monaten. Erwachsene (ab 15 Jahre) haben Anspruch auf 8 Einzelsitzungen oder 5 Gruppensitzungen.
  • Spezialisierte psychologische Betreuung: Bei dieser Behandlungsform werden Menschen mit psychischer Vorerkrankung aufgefangen. Kinder und Jugendliche bis 23 Jahre haben Anspruch auf durchschnittlich 10 Einzelsitzungen (höchstens 20) oder auf 15 Gruppensitzungen während 12 Monaten. Erwachsene (ab 15 Jahre) haben Anspruch auf durchschnittlich 8 Einzelsitzungen (höchstens 20) oder 12 Gruppensitzungen.

Voraussetzung ist, dass diese Sitzungen oder Behandlungen durchgeführt werden von klinischen Psychologen oder klinischen Orthopädagogen, die einen Vertrag mit einem Netzwerk abgeschlossen haben. Personen, die eine solche Behandlung in Anspruch nehmen möchten, können sich direkt an das entsprechende Netzwerk wenden, ohne Überweisung durch den Hausarzt.

Schnell und günstig

Ziel dieser Neuerung ist es, die Bedürfnisse eines Patienten so schnell wie möglich zu erkennen, indem die erste Einzelsitzung innerhalb von einer Woche und spätestens innerhalb eines Monats nach der Bitte um Hilfe durchgeführt wird. Außerdem beträgt der Eigenanteil des Patienten nur 11,00 €, bzw. 4,00 € für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif und nur 2,50 € pro Gruppensitzung.

Die Vergütung für die Behandlung durch einen klinischen Psychologen oder Orthopädagogen beträgt 75,00 € pro Einzelsitzung und 326,00 € oder 400,00 € für die Gesamtheit einer Gruppenintervention, je nach Anzahl der beteiligten Psychologen oder Orthopädagogen.

Diese Neuerung tritt zum 1. September 2021 in Kraft.

 

Erstattung der Zusätzlichen Dienste

Unsere Krankenkasse sieht im Rahmen der Zusätzlichen Dienste eine Erstattung für psychologische Behandlungen vor, wenn diese durch einen von uns anerkannten selbständigen Psychologen durchgeführt werden. Die Erstattung gilt für Einzelsitzungen oder auch für Paar- oder Familiensitzungen und beträgt 15,00 € pro Sitzung (siehe Verwandte Themen).