HPV-Impfung: Ausweitung der Kostenerstattung


Die Erstattungsregeln der gesetzlichen Krankenversicherung für den Impfstoff gegen das Humane Papillomavirus (HPV) wurden zum 1. August 2022 ausgeweitet.


Es gibt über 100 Arten von Papillomaviren. Die meisten dieser Viren sind gutartig und verschwinden von selbst. Personen, die mit HPV infiziert sind, haben in der Regel keine Symptome, sind aber äußerst ansteckend. Bei etwa 12 der HPV-Arten besteht das Risiko, schwer zu erkranken. Die Viren können Veränderungen an Genitalien, Anus oder im Rachenraum verursachen und sich zu Krebs entwickeln (Gebärmutterhals, Vulva, Vagina, Penis, Anus, Mund und Rachen).

 

Der Hohe Gesundheitsrat empfiehlt daher, sich frühzeitig impfen zu lassen. Am wirksamsten ist die Impfung, wenn sie verabreicht wird, bevor die Jugendlichen – egal ob Mädchen oder Junge – mit dem Virus in Kontakt kommen. Da die Infektion durch sexuellen Kontakt übertragen wird, ist es besser, die Impfung vor dem ersten Geschlechtsverkehr durchzuführen.

Erstattung der Impfkosten

 

Die HPV-Impfung ist Bestandteil des kostenlosen Impfprogramms der Gemeinschaften. D.h. Ihr Kind hat die Möglichkeit, sich während der regelmäßigen Schuluntersuchungen kostenlos mit dem Impfstoff Gardasil 9® impfen zu lassen. In der DG geschieht dies über die Vorsorgeeinrichtung Kaleido, in der Wallonie über das ONE („Office de la Naissance et de l’Enfance“), in Flandern durch die Institution „Kind en Gezin“.

 

Auch die gesetzliche Krankenversicherung  sieht eine Erstattung der HPV-Impfung vor, z.B. für Personen, die im jüngeren Alter noch nicht (vollständig) geimpft wurden. Bisher war die Erstattung nur für Mädchen von 12 bis 18 Jahren vorgesehen. Da der Hohe Gesundheitsrat aber seit einigen Jahren empfiehlt, ebenfalls Jungen gegen HPV impfen zu lassen, wurde die Erstattung des Impfstoffes Gardasil 9® zum 1. August 2022 ausgeweitet.

 

Seit dem 1. August 2022 wird der Impfstoff sowohl für Mädchen als auch für Jungen im Alter von 12 bis 18 Jahren erstattet. Es ist lediglich ein Eigenanteil zu zahlen von 12,10 €, bzw. von 8,00 € für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif der Krankenkasse.

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Im Rahmen unserer Zusätzlichen Dienste können Sie eine Erstattung dieser Eigenanteile erhalten. Für Eigenanteile an Impfstoffen sowie für andere Impfstoffkosten bis zu 30 € pro Jahr.