Hospitalia: Anerkennung schwerer Krankheiten


Die „Garantie schwere Krankheiten“ ist eine Option, die zu den Krankenhausversicherungen Hospitalia, Hospitalia Medium und Hospitalia Plus hinzugewählt werden kann.


Dieser freiwillige zusätzliche Versicherungsschutz ist sehr interessant, da die Prämien niedrig sind (nur zwischen 0,30 € und 2,16 € pro Monat, je nach Alter), die Leistungen jedoch bedeutend: Patienten, die an einer schweren Krankheit leiden, können jährlich eine zusätzliche Erstattung bis zu 7.000 € für ambulante Pflegekosten erhalten, d.h. für medizinische Kosten, die nicht im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen.

Erleichterung der Prozedur

Bisher musste die Anerkennung einer schweren Krankheit im Rahmen von Hospitalia alljährlich neu beantragt werden.

 

Diese wiederholt notwendige Antragsprozedur entfällt nun bei gewissen schweren Krankheiten, die als unheilbar gelten. Insofern eine solche Krankheit eines Versicherten einmal von Hospitalia anerkannt ist, gilt diese Anerkennung ohne zeitliche Begrenzung, solange der Versicherte Hospitalia angeschlossen bleibt.

 

Die dauerhafte Anerkennung gilt für folgende Krankheiten: AIDS, Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose, Colitis Ulcerosa, Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Diabetes Typ 1, Kinderlähmung, Leberzirrhose, Morbus Crohn, Morbus Pompe, Mukoviszidose, Multiple Sklerose, Muskeldystrophie, Organtransplantation, Niereninsuffizienz, Parkinson und Sklerodermie.

 

Mehr Informationen zu den Krankenhausversicherungen von Hospitalia und der Garantie schwere Krankheiten finden Sie in der Rubrik Verwandte Themen.

 

Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.

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Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.

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