Grippeimpfung für Risikopatienten


Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Grippeimpfung für bestimmte Risikogruppen. Seit dem 1. Oktober 2020 wurde die Erstattung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ausgedehnt.


Folgende Risikogruppen sind betroffen:

  • Personen ab 50 Jahre
  • Personen mit einer der folgenden chronischen Krankheiten: Lungen-, Leber-, Nieren- und Herzerkrankungen (außer Bluthochdruck); Diabetes; Stoffwechselerkrankungen; Personen mit einem BMI über 35; neuromuskuläre Erkrankungen; Hämoglobinopathien sowie Immunerkrankungen.
  • Schwangere
  • Personen, die in einer Einrichtung leben (Krankenhaus, Seniorenheim usw.)
  • Kinder, die eine Langzeit-Behandlung mit Aspirin erhalten
  • Personen, die im Gesundheitssektor arbeiten
  • Personen, die mit Risikopatienten zusammenleben
  • Personen, die mit einem Kind zusammenleben, das jünger als 6 Monate ist.
  • Geflügel- oder Schweinezüchter

 

Die Grippeimpfstoffe Alpharix tetra®, Influvac tetra® und Vaxigrip tetra® werden erstattet. Zudem ist Rückerstattung in diesem Jahr höher als im vergangenen Jahr.

Verschreibung durch den Apotheker möglich für über 50-jährige

Sind Sie 50 Jahre oder älter? Seit dem 5. Oktober 2020 können Sie den Impfstoff auch ohne ärztliche Verschreibung bei Ihrem Apotheker erhalten. Ihr Apotheker kann den Impfstoff selbst verschreiben und Ihnen aushändigen. Die Verabreichung des Impfstoffs liegt jedoch in der Verantwortung des Hausarztes oder der Krankenpflegerin, bei Vorlage der ärztlichen Verordnung.

Voraussetzungen:

  • Es muss sich um eine öffentliche Apotheke handeln, die Maßnahme gilt nicht für Krankenhausapotheken.
  • Der Apotheker muss das Alter des Patienten überprüfen, eventuelle Allergien ausschließen und den Patienten informieren, wie er den Impfstoff lagern muss.

Vorteil: Wenn Sie 50 Jahre oder älter sind, können Sie sich schneller gegen Grippe impfen lassen. Sie müssen sich nur noch für die Verabreichung des Impfstoffes zu Ihrem Hausarzt begeben.

Sie gehören zu einer Risikogruppe, sind aber noch keine 50 Jahre alt?

In diesem Fall müssen Sie zuerst eine ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt erhalten, um den Impfstoff in der Apotheke abzuholen. Sie müssen dann einen weiteren Termin bei Ihrem Hausarzt vereinbaren, um sich den Impfstoff verabreichen zu lassen.

Wie viel kostet der Impfstoff gegen die saisonale Grippe?

Der Preis für den Impfstoff beträgt 16,46 €. Wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören, sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine Erstattung vor und Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil. Dieser beträgt in diesem Jahr 4,08 € (2,45 € für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif).

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Erstattung durch unsere Zusätzlichen Dienste

Unsere Zusätzlichen Dienste sehen für Impfungen ungeachtet des Alters eine Erstattung bis zu 30 € pro Jahr vor.

Um die Rückzahlung zu erhalten, müssen Sie den Beleg der Apotheke (Annexe 30 oder BVAC) bei uns einreichen.

Verteilung der Impfstoffe 

Die Anzahl der Grippeimpfstoffe ist begrenzt. Deshalb werden die Impfstoffe prioritär an die Risikogruppen abgegeben.