Der Behandlungsweg stützt sich immer auf die Zusammenarbeit zwischen Patient, Hausarzt und Facharzt. Die Ärzte erstellen einen konkreten Überwachungsplan, mit dem das Fortschreiten der Krankheit verlangsamt werden soll. Die persönlichen Ziele des Patienten werden dabei als Leitfaden in den Plan aufgenommen.

  • Allgemeine Ziele des Überwachungsplans „Chronische Niereninsuffizienz“

    Gesunder Lebensstil:

    • sich regelmäßig bewegen;
    • mit dem Rauchen aufhören;
    • sich gesund ernähren;
    • abnehmen;
    • keine Medikamente ohne ärztlichen Rat einnehmen (z.B. Schmerzmittel), da diese den Nieren schaden.

    Überwachung und Behandlung:

    • Blutzuckerspiegel;
    • Cholesterin und Blutfette;
    • Proteinurie (Eiweiß im Urin);
    • Blutarmut;
    • Zustand der Knochen und Gelenke;
    • Rauchen;
    • falsche Ernährung;
    • Schwierigkeiten bei der korrekten Einnahme von Medikamenten.

    Spezifische Untersuchungen:

    • Blutanalysen: Der Facharzt und der Hausarzt legen fest, wie oft diese durchgeführt werden.
    • Screening auf Komplikationen in Zusammenhang mit anderen Organen.

    Impfung:

    Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz haben ein höheres Risiko für Komplikationen bei Grippe oder anderen Infektionskrankheiten. Daher sollten sie sich gegen Grippe, Hepatitis und Pneumokokken impfen lassen.

Vorteile des Behandlungsweges

Der Behandlungsweg kann zu einem längeren und gesünderen Leben beitragen. Der Patient kann nicht nur auf eine qualitativ hochwertige Pflege zählen, sondern hat auch weitere Vorteile:

  • Während der gesamten Dauer des Behandlungsweges erhält er die vollständige Rückerstattung des gesetzlichen Honorars für Konsultationen bei:
    • seinem Hausarzt (dies gilt allerdings nur für Konsultationen, bei Hausbesuchen muss der Patient seinen Eigenanteil weiterhin tragen);
    • dem behandelnden Facharzt: Nephrologe oder Facharzt für Innere Medizin, der in einem zugelassenen Dialysezentrum arbeitet;
    • einem Diabetesberater, falls notwendig.
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Nicht konventionierte Ärzte können Zuschläge berechnen. Diese werden nicht erstattet und bleiben zu Lasten des Patienten.

  • Für ärztlich verschriebene Sitzungen bei einem Ernährungsberater oder Podologen erhält der Patient eine teilweise Rückerstattung. Er zahlt nur den Eigenanteil.
  • Auf der Grundlage eines personalisierten Überwachungsplans erhält er nützliche Informationen, um sich bestmöglich mit seiner Krankheit zu befassen (gesunder Lebensstil, Medikamente, regelmäßige ärztliche Untersuchungen usw.).
  • Er erhält Zugang zu speziellem medizinischen Material sowie in gewissen Fällen auch eine Kostenbeteiligung (z.B. validiertes Blutdruckmessgerät, das vom Hausarzt verschrieben und von einem Apotheker oder einem zugelassenen Lieferanten geliefert wird).

Unter welchen Bedingungen darf ein Patient diesen Behandlungsweg einschlagen?

Nicht alle Patienten, die an einer chronischen Niereninsuffizienz leiden, dürfen den Behandlungsweg einschlagen. Es gibt bestimmte (medizinische) Bedingungen, die der Patient erfüllen muss.

Medizinische Bedingungen

Der Patient muss:

  • sich in einem schweren Stadium der chronischen Niereninsuffizienz befinden (GFR < 45), das 2 Mal durch einen Bluttest bestimmt wurde, und/oder einen Proteinurie-Wert von mehr als 1 g/Tag haben, der 2 Mal durch einen Urintest bestimmt wurde;
  • älter als 18 Jahre sein;
  • imstande sein, sich zu einer Konsultation zu begeben.

Zu dem Zeitpunkt, an dem der Behandlungsweg beginnt, darf der Patient nicht:

  • dialysepflichtig sein;
  • sich einer Nierentransplantation unterzogen haben.

Nicht medizinische Bedingungen

Der Patient muss:

  • einen Vertrag „Behandlungsweg“ mit seinem Hausarzt und seinem Facharzt unterzeichnen;
  • die Verwaltung seiner Globalen Medizinischen Akte (GMA) durch seinen Hausarzt erlauben;
  • mindestens 2 Mal im Jahr durch eine Konsultation oder Visite mit seinem Hausarzt in Kontakt treten;
  • seinen Facharzt mindestens 1 Mal im Jahr konsultieren.
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Als Konsultation beim Facharzt werden auch berücksichtigt:

  • Hämodialyse: wenn der Patient diese in einem Hämodialysezentrum während seines Behandlungsweges begonnen hat;
  • Überwachungshonorar: falls dieses während eines eventuellen Krankenhausaufenthaltes während des Behandlungsweges in Rechnung gestellt wird;
  • Pauschale für Peritonealdialyse in einem Krankenhaus: während der Ausbildung für die Selbstdialyse oder während des Krankenhausaufenthaltes.

     

Hat der Patient vor Beginn des Behandlungsweges noch keine GMA, muss er diese im Laufe des 1. Jahres seines Behandlungsweges von seinem Hausarzt erstellen lassen.

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Wenn der Patient den Hausarzt wechselt und bereits eine GMA bei seinem früheren Hausarzt hatte, kann er erst zu Beginn des darauffolgenden Jahres eine GMA durch seinen neuen Hausarzt eröffnen lassen.

Beginn des Behandlungsweges

Der Behandlungsweg beginnt, nachdem der Patient, der Hausarzt und der Facharzt den Vertrag „Behandlungsweg“ unterzeichnet haben.

 

Der Hausarzt schickt eine Kopie des unterzeichneten Vertrags an die Krankenkasse des Patienten. Der Vertrauensarzt der Krankenkasse informiert den Patienten, den Hausarzt sowie den Facharzt über das Datum, an dem der Vertrag in Kraft tritt. In der Regel ist dies der Tag, an dem die Krankenkasse die Kopie des Vertrags erhalten hat.

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Der Patient kann frei entscheiden, ob und wann er den Behandlungsweg beginnt. In den meisten Fällen ist die Entscheidung das Ergebnis eines aufklärenden Gesprächs zwischen dem Patienten und seinem Hausarzt oder Facharzt.

Beendigung des Behandlungsweges

Beendigung durch den Patienten

Es ist wichtig, dass der Patient alle im Vertrag festgelegten Bedingungen erfüllt. Andernfalls wird der Vertrag zwangsläufig gekündigt und der Patient verliert die damit verbundenen Vorteile. Die Krankenkasse informiert den Patienten in diesem Falle schriftlich über die Beendigung des Behandlungsweges. Auf Wunsch kann der Patient später einen neuen Vertrag unterzeichnen.

 

Für den Patienten besteht zudem die Möglichkeit, während des Behandlungsweges den Hausarzt oder Facharzt zu wechseln. In diesem Fall müssen der Patient und die betreffenden Ärzte einen neuen Vertrag unterzeichnen. Der alte Vertrag endet, sobald der neue Vertrag in Kraft tritt.

Beendigung durch den Arzt

Wenn der Hausarzt oder Facharzt seine ärztliche Tätigkeit beendet oder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht mehr erfüllen kann, muss ein anderer Arzt die Behandlung übernehmen und es wird ein neuer Vertrag unterzeichnet.